Hallo, danke für die Beantwortung der 1. Frage bezüglich Zustimmung des AG. Leider wurde die andere Frage übersehen. Ich bin bei diesem AG noch bis zum 30.12.06 in Elternzeit hätte aber eventuell die Möglichkeit auf Minijob woanders zu arbeiten. Sollte ich in 2006 Arbeitslos werden, wird dann das Gehalt vor Elternzeit angerechnet oder zählt der Minijob auch dazu. Danke LG Peeka
Mitglied inaktiv - 14.02.2005, 11:54