Huten Morgen! Nun habe ich mal eine Frage zu der "alten" variante des Erziehungsurlaubes. Ich bin im öffentlichen dienst. Habe Aug/02 meine Tochter bekommen und 3 jahre erziehungsurlaub genommen. also ende aug/05. Nun kam meine 2 Tochter im März/05 zur welt. Und mein neuer Erziehungsurlaub ist auch 3 jahre gewährt aber nur bis märz/08. Kann ich die Monate von März bis August (wo ja eigentlich der erziehungsurlaub meiner 1. Tochter wäre) hinten ran hängen? Oder verfällt der erste Erziehungsurlaub immer wenn das 2 kind in diesem Zeitraum kommt? Und noch eine Frage: Da ich nach dem Erziehungsurlaub nicht mehr meine alte tätigkeit aufnehmen kann wegen der Arbeitszeiten würde ich gern am März/08 unbezahlten urlaub nehmen (im öffentlichen dienst). Wie sieht das dort aus? Kann man den unbegrenzt lang nehmen oder nur eine bestimmte Zeit? Wie sieht das dann dort mit Krankenversicherung ect aus? Kann ich auch gekündigt werden während dem unbezahlten urlaub? Und was passiert danach, wenn ich immer noch nciht in den beruf zurück kann wegen der arbeitszeiten (meine kids wären dann nicht betreut) Hoffe sie können mir schnell helfen, da die entscheidung leider nciht mehr lang warten kann. MfG
Mitglied inaktiv - 11.12.2007, 07:24