Frage: als Tagesmutter Vermieter fragen?

Hallo, ich möchte ab nächstes Jahr als Tagesmutter arbeiten. Muß ich diesbezüglich eigentlich meinen Vermieter um Erlaubnis fragen, wenn ich das Kind in meiner Wohnung betreue? Der Vermieter wohnt im gleichen Haus - unter mir. Danke für die Rückantwort. Gaby

Mitglied inaktiv - 10.09.2002, 13:50



Antwort auf: als Tagesmutter Vermieter fragen?

Liebe Gaby, Betreut eine Tagespflegeperson Tageskinder in einer Mietwohnung, kann dies zu Problemen mit dem Vermieter führen. Der vertragsgemäße Gebrauch der Wohnung ist laut Mietvertrag meistens "zur Benutzung als Wohnung". Grundsätzlich ist die Tätigkeit als Tagespflegeperson in einer Mietwohung zulässig. Die Anzahl der betreuten Kinder und die Art ihrer Beschäftigung während des Tages darf jedoch dem "Wohnzweck" nicht entgegenstehen. Das ist der Fall, wenn • Umfang und Chararkter dem einer Einrichtung (Kindergarten) entsprechen • aufgrund hohen Betreuungsgeldes der Erwerbscharakter im Vordergrund steht • Mitbewohner sich durch Lärm gestört fühlen. Dazu gibt es folgende richterliche Entscheidungen: 1. LG Hamburg ( Urteil v. 22.4.1982 - 7 S 63(82): Betreuung von mehr als drei fremden Kleinkindern in einer 4- Zimmer-Wohnung ist nicht mehr als "Benutzung als Wohnung" anzusehen. 2. LG Berlin (AZ. 61 S 56/92): Einstufung als gewerblich, wenn fünf Kinder gegen Entgelt in einer Mietwohnung betreut werden. Nebenkosten: Kosten für Wasser, Müllabfuhr, etc., die durch regelmäßig betreute Tageskinder entstehen und als Umlage ( Nebenkosten ) auf alle Mietparteien eines Hauses verteilt werden, können zu einem Streitpunkt werden. Ob und inwieweit Nebenkosten generell auf Mieter umgelegt werden können, ist gesetzlich nicht geregelt, sondern im Mietvertrag vereinbart. Neben Lasten und Kosten ist darin meistens auch der Verteilungsschlüssel festgelegt, der sich häufig nach der Anzahlt der Personen richtet, die in der Wohnung leben. Der Vermieter sollte über die Dauer der Betreuung und Anzahl der Tageskinder informiert werden. (Quelle: Tagesmutter-Qualifikationskurs) Grundsätzlich kann der Vermieter die Tätigkeit als Tagesmutter nicht verbieten. Bis zu drei Kindern kann man also auf jeden Fall in seiner Wohung betreuen. Wichtig ist, die Einhaltung der Mittagspause und anderer Ruhezeiten zu beachten, damit man was das angeht, weder von den Nachbarn noch vom Vermieter angegriffen werden kann. (Obwohl die Nachbarschaft auch dann gemässigten Kinderlärm ertragen muss.) Ob man es vorher oder hinterher sagen sollte, das kann ich Ihnen nicht beantworten. Ich würde versuchen, abzuschätzen, was der Vermieter von und über Kinder denkt, wie seine generelle Einstellung dazu ist, wie das Umfeld im Hause ist, also eher ältere, ruhebedürftigere Nachbarschaft, oder mehr junge Leute, die damit keine Probleme haben. Und davon würde ich meine Entscheidung abhängig machen. Ein Haus mit vielen älteren Mietparteien ist wahrscheinlich ohnehin nicht besonders für Tagespflege geeignet, da ältere Leute sich oft duch Kinderlärm gestört fühlen und einem das Leben dann sehr schwer machen können. Wenn Sie noch am Begin der Wohnungssuche stehen, dann sollten Sie vielleicht auch mit darauf achten, wie das Umfeld im Haus ist und davon ihre Entscheidungen abhängig machen. Dürfen z.B. Kinderwagen im Flur stehen oder mögen die Nachbarn das nicht? Auch auf die Gegebenheiten rund ums Haus sollte man achten, z.B. ob der Garten kindergeeignet ist, ob überhaupt Kinder darin spielen dürfen. Auch das sagt viel über die Kinderfreundlichkeit im Umfeld aus. Sehen, ob ein Spielplatz in der Nähe ist, den man mit den Kindern gut erreichen kann, denn so könnte man sich mit den Kleinen auch viel nach draußen verlagern! Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.09.2002



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