Hallo, verstehe ich nicht so ganz. Siehaben noch einen Ag u der will Sie nicht TZ arbeiten lassen. Sie werden es aber trotzdem beantragen. Soweit ok. Ob Sie einen Anspruch haben hängt von der Anzahl der AN u evtl. betriebl. Gründen ab. Wenn er Sie nicht in der EZ TZ arbeiten lassen will/ kann/ muss, wollen Sie Leistungen beziehen. Soweit richtig? Arb I bekommt man nur, wenn kein Arbeitsvertrag mehr besteht u man dem Arbeitsmakt zur Verfügung steht. Das tut man nicht, wenn man Kinder betreuut. Es bleibt also nur ArbGeld II, falls Ihr Mann zu wenig verdient Liebe Grüsse, NB Ja, genauso ist es richtig. Ich habe ab nächstem Sommer Teilzeit beantragt, aber er lehnt es ab. In der Firma sind über 15 Leute beschäftigt (knapp über 40) und ich bin schon länger als 1/2 Jahr dort beschäftigt - dann nämlich schon im 17. Jahr. Ich würde dem Arbeitsmarkt ja zur Verfügung stehen, jedoch nur 25-27,5 Stunden in der Woche würde ich arbeiten wollen. Alg 1 bekommt man aber grundsätzlich nur, wenn kein Arbeitsvertrag mehr besteht, ist so richtigt, oder? Mein AG will mir nicht einmal erlauben, woanders zu arbeiten (falls ich die Möglichkeit finden würde) - er meint, dann müsse ich vorher kündigen. Also wird es wohl wirklich vor dem Arbeitsgericht landen. Er möchte die Arbeitszeiten nach hinten hin verlagern, sprich erst um 8.45 Uhr beginnen und das bis 18.00 Uhr - meine Zeiten vor der EZ waren jedoch 7.30-15.30 Uhr (Mo-Do) und Fr. 7.30-15.00 Uhr und seine Servicequalität verbessern und nur noch 1 Ansprechpartner haben für seine Kunden. Kann er im Rahmen der EZ verlangen (falls er sich doch auf TZ einlassen sollte, daß ich meine Zeit nach hinten verschiebe? (27,5 Std. sind von mir angedacht). Bisher gibt es in der Firma 1 TZ-Beschäftigte (hat eine knapp 5-jährige Tochter) und weitere Personen, die nur bis 14.00 bzw. 15.00 Uhr arbeiten, die er auch "umpolen" möchte. Vielen Dank im Voraus für Ihre Bemühungen. LG Danie
Mitglied inaktiv - 04.09.2009, 00:46