Hallo Frau Bader! Ich muss Sie leider noch mal wegen des „Änderungsvertrages zum Arbeitsvertrag“ befragen, da ich mir ziemlich Sorgen mache, einen Fehler zu machen, wenn ich diesen unterschreibe und dass nach der Elternzeit nicht mehr mein alter Vertrag unangetastet gilt. Im Vertrag steht, dass die Arbeitszeit vom 17.3.-19.9.2006 auf 4 Stunden festgesetzt ist. Es steht nicht explizit im Vertrag, dass der Änderungsvertrag „während der Elternzeit“ gilt. Man sagte mir, dass müsse darin stehen? Es stehen bei mir ja nur die Daten der Elternzeit im Vertrag. Das Problem ist, dass es bei uns neue Tarifverträge gibt mit schlechteren Konditionen (höhere Stundenzahl, schlechtere Bezahlung) und ich möchte nicht „darein rutschen“. Vielen Dank und Grüße!
Mitglied inaktiv - 18.01.2006, 12:11