Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Kündigungsfrist bei Änderungsvertrag

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Kündigungsfrist bei Änderungsvertrag

DuploMom

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Hallo Frau Bader, am 15.08. endet meine Elternzeit und ich werde nicht mehr Vollzeit einsteigen, sondern halbtags und bat deswegen auch um einen Änderungsvertrag mit den neuen Arbeitszeiten. Den habe ich nun erhalten und ist soweit in Ordnung. Jedoch steht im Paragraphen "Kündigung", dass AG und AN eine Kündigungsfrist von 4 Wochen haben. Nun habe ich aber schon eine Betriebszugehörigkeit von 9 Jahren (inkl. Elternzeit von 2 Jahren). Gilt dann nicht auf jeden Fall eine längere Kündigungsfrist für den AG? Muss das abgeändert werden oder kann ich das einfach so stehen lassen weil es ein Standardvertrag ist!? Ich möchte nicht schon vor Wiederaufnahme der Arbeit "Stress" machen, aber sicher sein, dass ich mein Recht bekomme. In der heutigen Coronazeit weiß man ja nie was noch auf einen zukommt. Danke im Voraus für Ihre Antwort. :)


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Ist zulässig, für Sie aber schlecht. Besser wäre ein Ergänzungsvertrag, da gelten die alten Fristen fort. Oder ändern lassen. Liebe Grüße NB


cube

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Du hast einen Änderungsvertrag beantragt - und in dem können auch neue Kündigungsfristen stehen. Ist wie ein neuer Vertrag. Was du wolltest, war deine bisherige Stelle auf x Stunden reduzieren. Dafür brauchst du keinen neuen Vertrag, sondern stellst nur einen Antrag auf Stundenreduzierung. Das wird dann als Zusatz zum bestehenden Vertrag aufgenommen. Und der seit 9 Jahren bestehende Vertrag bleibt ansonsten unverändert. Ich würde es defintiv ändern lassen.


DuploMom

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Kurze Nachfrage: Im ersten Originalvertrag stand auch schon: "Kündigung", AG und AN haben eine Kündigungsfrist von 4 Wochen haben. War damit die gesetzliche Kündigungsfrist schon ausgeschlossen? Oder fängt ab Vertrag 1 die Zeit an zu ticken? Ich dachte die Betriebszugehörigkeit zählt an sich beim gesetzlichen Kündigungsschutz?


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