Hallo! Ich habe eine Frage zum Erziehungsurlaub bei befristeten Arbeitsverhältnissen. Kann ein Arbeitgeber, wenn auf einem befristeten Arbeitsvertrag Erziehungsurlaub eingereicht wurde und dieser vor Fristende abgelaufen ist, der Arbeitnehmerin die Rückkehr in den Beruf verweigern (d. h. für die restliche Zeitspanne zwischen Ablauf des Erziehungsurlaubes und Fristende des Vertrages eine evtl. Abfindung in Aussicht stellen) oder ist hierfür die Zustimmung der Arbeitnehmerin erforderlich? Danke
Mitglied inaktiv - 02.10.2000, 14:26