Hallo Frau Bader!
Mein Kind wurde am 02.02.2013 geboren und beziehen ein Jahr lang Elterngeld .... ich habe vor ab Februar wieder zuarbeiten... Stellte allerdings fest dass ich noch im Februar garnicht arbeiten darf... Stimmt das?? Muss ich Mutterschutz Zeitraum berechnen?! Wie funktioniert das?!
von
wikka
am 10.01.2014, 10:33
Antwort auf:
Ab wann wieder arbeiten?
Hallo,
während des bezuges vom EG wird jeder Verdienst abgezogen. Wenn man es nicht hat splitten lassen bekommt man es aber nur bis zum 1. Geb. Steht im Bescheid
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 10.01.2014
Antwort auf:
Ab wann wieder arbeiten?
Wieso solltest Du nicht arbeiten dürfen ?
Natürlich darfst Du arbeiten.
von
Sternenschnuppe
am 10.01.2014, 10:45
Antwort auf:
Ab wann wieder arbeiten?
Sorry war jetzt nicht so gemeint, klar darf ich arbeiten.. Soviel ich weiß - so lange man das Elterngeld bezieht wir es anders berechnet.... möchte es reibungslos von Elterngeld zum arbeiten wechseln....total vergessen ob man noch Mutterschutz dazurechnen muss... Bzw. ab. Dem Februar möchte einsteigen...
von
wikka
am 10.01.2014, 10:53
Antwort auf:
Ab wann wieder arbeiten?
Der 02. Februar ist eh ein Sonntag, also geht es am 03. Februar erst los.
Ab dem 1. Geb. darfst Du verdienen soviel Du möchtest, das Elterngeld ist dann ja vorbei.
Der Mutterschutz hat damit nichts zu tun.
von
Sternenschnuppe
am 10.01.2014, 10:58
Antwort auf:
Ab wann wieder arbeiten?
vielen Dank für deine Antwort!,,
Fange aber schon am Samstag an .. Bzw. stehe im Plan ab dem 1 Feb..
von
wikka
am 10.01.2014, 12:38