Hallo Frau Bader, ich arbeite während meiner 3 jährigen Elternzeit wieder als GfB, bin nun mit meinem 2. Kind schwanger und habe ein Beschäftigungsverbot wegen Risikoschwangerschaft und Blutungen. Ich bin gesetzlich bei meinem Mann mitversichert. Das Mutterschaftsgeld in Höhe von 210 Euro bei der Zentrale kann ich ab wann beantragen? Erhalte ich Elterngeld ab dem 1. Tag der Geburt? Oder die gewohnte Frist mit 8 Wochen danach? Vielen Dank und viele Grüße
von mischugge am 17.01.2019, 17:40