Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre Antwort vom 17.02.06 auf meine Frage. Würde denn der bestehende Arbeitsvertrag (AV) hinfällig werden, wenn ich den "neuen" Vertrag unterzeichnen würde? Vielen Dank nochmals für Ihre Antwort und Ihre Hilfe. Mit freundlichen Grüßen, Tobitatze
Mitglied inaktiv - 20.02.2006, 10:16