Sehr geehrte Fr. Dr. Bader,
mit meinem Arbeitgeber habe ich im Juni vereinbart,dass ich nach meiner Erziehungszeit,also ab Oktober, von einer vollen Stelle auf eine 3/4 Stelle reduzieren werde.
Habe bis jetzt jedoch noch keinen Arbeitsvertrag erhalten, obwohl ich immer nachgefragt habe.Es wurde mir immer neu versprochen.
Gibt es da für den Arbeitgeber Bestimmungen?
Wie soll ich mich weiterhin verhalten ?
Wie erhält man eigentlich den Kinderzuschlag ?
MfG eins, vielen Dank.
Mitglied inaktiv - 07.10.2008, 12:25
Antwort auf:
ARBEITSVERTRAG
Hallo,
ist Ihr Problem jetzt, ob Sie einen Anspruch auf die TZ haben oder sind Sie sicher, dass es klappt und haben es nur noch nicht schriftlich?
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.10.2008
Antwort auf:
ARBEITSVERTRAG
Sehr geehrte Fr. Dr. Bader,
arbeite seit Oktober die 3/4 Stelle,bin also so eingeplant.
Habe nur noch keinen schriftlichen Vertrag von meinem Arbeitgeber.
Muss sich der Arbeitgeber an irgentwelche Fristen halten?
Wie soll ich mich verhalten ?
MfG eins
Vielen Dank
Mitglied inaktiv - 08.10.2008, 08:37