Hallo Frau Bader, ich hätte gerne gewußt, ob das Arbeitsamt die Verlängerung der Elternzeit anerkennt oder ob man den Anspruch auf ALG dadurch verliert? Mein Fall: Geburt 08.2000, nächste Geburt 11.2002 - Elternzeit bis 11.2005. Hiernach wurde die nicht genommene EZ verlängert bis zur nächsten Geburt in 05.2006 - Elternzeit bis 05.2009. Von der Krankenkasse habe ich Mutterschaftsgeld bekommen. Vielen Dank und liebe Grüße mimi65
Mitglied inaktiv - 03.10.2009, 21:02