Frage: AG Zuschuss für zweites Kind

Ich befinde mich zurzeit bis Ende Mai 2020 in der Elternzeit und werde ab September 2019 im Rahmen der Elternzeit 30St arbeiten (Vertrag für die Zeit der Elterngeld bereits unterschrieben). Ich werde am 15 Nov meine Elternzeit kürzen da ich ab den 16 Nov in den Mutterschutz für das zweite Kind gehen werde. Zurzeit habe ich Lohnsteuerklasse 5, vor dem ersten Kind Lohnsteuerklasse 3. Im Fall der Beendigung der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bleibt das Arbeitsentgelt aus Teilzeitbeschäftigung unberücksichtigt, das vor der Beendigung der Elternzeit während der Elternzeit erzielt wurde, soweit das durchschnittliche Arbeitsentgelt ohne die Berücksichtigung der Zeiten, in denen dieses Arbeitsentgelt erzielt wurde, höher ist. Also wird mein Vollzeit Gehalt berechnet aber spielt meine Lohnsteuerklasse eine Rolle? Damals 3 und jetzt 5? Nach welcher Lohnsteuerklasse wird AG Zuschuss berechnet? Ich kann noch mal auf 3 wechseln aber weiß nicht ob das notwendig ist.

von Magdak6 am 06.04.2019, 21:24



Antwort auf: AG Zuschuss für zweites Kind

Hallo, beenden Sie die TZ-Tätigkeit mit dem Mutterschutz? Dann VZ-Lohn. Sioll sie nach der Geburt weitergehen? Dann TZ-Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.04.2019



Antwort auf: AG Zuschuss für zweites Kind

Die Teilzeit wurde nur für die Zeit der Elternzeit beantragt. Ich verkürze aber die Elternzeit und gehe dann in Mutterschutz und danach Elternzeit für das zweite Kind. Also Vollzeit Zuschuss- das weiß ich. Aber spielt meine Lohnsteuerklasse hier eine Rolle?

von Magdak6 am 10.04.2019, 21:39



Antwort auf: AG Zuschuss für zweites Kind

Könnten Sie mir antworten ?

von Magdak6 am 11.07.2019, 00:14



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