Ich befinde mich zurzeit bis Ende Mai 2020 in der Elternzeit und werde ab September 2019 im Rahmen der Elternzeit 30St arbeiten (Vertrag für die Zeit der Elterngeld bereits unterschrieben). Ich werde am 15 Nov meine Elternzeit kürzen da ich ab den 16 Nov in den Mutterschutz für das zweite Kind gehen werde. Zurzeit habe ich Lohnsteuerklasse 5, vor dem ersten Kind Lohnsteuerklasse 3. Im Fall der Beendigung der Elternzeit nach dem Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz bleibt das Arbeitsentgelt aus Teilzeitbeschäftigung unberücksichtigt, das vor der Beendigung der Elternzeit während der Elternzeit erzielt wurde, soweit das durchschnittliche Arbeitsentgelt ohne die Berücksichtigung der Zeiten, in denen dieses Arbeitsentgelt erzielt wurde, höher ist. Also wird mein Vollzeit Gehalt berechnet aber spielt meine Lohnsteuerklasse eine Rolle? Damals 3 und jetzt 5? Nach welcher Lohnsteuerklasse wird AG Zuschuss berechnet? Ich kann noch mal auf 3 wechseln aber weiß nicht ob das notwendig ist.
von Magdak6 am 06.04.2019, 21:24