Hallo Frau Bader, ich hab eine Frage bzgl. Krankmeldungenetc. Ich arbeite auf 400 Euro ( knapp drunter ), habe aber keine Arbeitsvertrag, nennt sich bei mir Aushilfskraft. ( ist bei uns in in anderen Arztpraxes hier so üblich ), was ist denn nun wenn ich SS-Bedingt ausfalle, muß ich meinem Arbeitgeber einen Krankmeldung vorlegen, denn ich krieg auch nur die Std. bezahl wo ich arbeite. d.h. wenn er Urlaub hat und ich arbeiten könnte, oder wenn ich im Urlaub bin, kriege ich nichts bezhalt, so kriege ich im Monat auch manchmal nur 200 Euro. Muß ich ihm eine AU vorlegen ? Darf ich trotzdem bis zur 34 SSW arbeiten oder muß ich länger ? Krieg ich auch Mutterschaftsgeld ?? Vielen lieben Dank
Mitglied inaktiv - 11.07.2007, 13:13