Frage: 3 Jahre Elternzeit

Hallo, ich habe eine Frage zur Elternzeit. Ich habe insgesamt 2 Jahre Elternzeit genommen. Im ersten habe ich Elterngeld bekommen. Das Landeserziehungsgeld bekomme ich im 2. Jahr nicht, da mein Mann zu viel verdient. Jetzt wollte ich aber eigendlich 3 Jahre zu Hause bleiben, weil ich es für wichtig finde die ersten 3 Jahre für mein Kind da zu sein und nichts davon halte mein Kind mit 2 Jahren in den Kindergarten zu stecken. Ich bin vor der Geburt in eine andere Stadt gezogen und werde daher nicht mehr an meinen alten Arbeitsplatz zurück gehen. Meine chefin weiß dies und wir werden evtl einen aufhebungsvertrag machen. Mein Mann arbeitet jeden Tag anders, so dass es schwierig wird hier etwas in Teilzeit zu finden das so felxibel ist weil er auch nicht immer Pünktlich zu Hause ist. Meine Frage ist nun. Ich muss mich ja dann also ab ende der Eltenzeit arbeitslos melden, möchte ja aber dann noch ein Jahr für mein Kind zu Hause bleiben. Bekomme ich dann Arbeitslosengeld oder diese Betreungsgeld und wie ist das mit der Versicherung? Außerdem kann ich ja wohl nicht beim Amt sagen das ich noch ein Jahr zu Hause bleiben möchte? Ich wäre für eine Antwort wirklich dankbar.

von Silvie am 17.05.2013, 08:53



Antwort auf: 3 Jahre Elternzeit

Hallo, Arbeitslosengeld erhalten Sie nur, wenn Sie tatsächlich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.Wenn Sie mit Ihrem Kind zuhause bleiben wollen, ist dies nicht der Fall. Betreuungsgeld können Sie bekommen, wenn Ihr Kind ab August 2012 geboren ist. In der Elternzeit sind Sie beitragsfrei krankenversichert. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.05.2013



Antwort auf: 3 Jahre Elternzeit

arbeitslosengeld bekommst du nicht, denn du stehst dem arbeitsmarkt nicht zur verfügung, da dein kind nicht betreut ist und du ja auch gar nicht arbeiten willst. krankenversichern kannst du dich über deinen mann, wenn der gesetzlich versichert ist. betreuungsgeld, k.a. aber ich denke, die paar kröten wirken sich nicht gravierend aus.

Mitglied inaktiv - 17.05.2013, 09:02



Antwort auf: 3 Jahre Elternzeit

Achso, ja ist etwas komisch geschrieben hier :) Ich bin nicht verheiratet. Da geht die Familienversicherung doch garnicht oder?

von Silvie am 17.05.2013, 09:26



Antwort auf: 3 Jahre Elternzeit

Dann verlängere um das 3te Jahr. Deinem AG kostet es nichts, Du bist weiterhin kostenlos versichert und kannst bei Bedarf, mit dem OK deines AG, woanders TZ arbeiten gehen (bis zu 30 Std) falls du was findest.

Mitglied inaktiv - 17.05.2013, 09:52



Antwort auf: 3 Jahre Elternzeit

Kann ich das einfach so verlängern ?

von Silvie am 17.05.2013, 09:53



Antwort auf: 3 Jahre Elternzeit

der ag muß der verlängerung zustimmen, verweigern darf er sie m.w. nach nur aus triftigen gründen. wird ja in deinem fall nicht so sein.

Mitglied inaktiv - 17.05.2013, 11:18



Antwort auf: 3 Jahre Elternzeit

Betreuungsgeld gibt es auch nicht, nur für Kinder, die ab dem 01.08.2012 geboren wurden.

von sternenfee75 am 17.05.2013, 12:50



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