Im Gesetz steht, dass man den Erziehungsurlaub für die ersten zwei Jahre beantragen muss nach der Geburt. Kann ich ohne weiteres , falls ich dann doch drei Jahre brauchen sollte, acht Wochen vor Ablauf der zwei Jahre um ein Jahr verlängern ohne Probleme oder muss der Arbeitgeber zustimmen? Da könnte es dann bei meinem Chef Probleme geben.
Mitglied inaktiv - 17.08.2004, 15:49
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3. Jahr Erziehungsurlaub
Julia hat recht
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.08.2004
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3. Jahr Erziehungsurlaub
Hallo !
Dein Arbeitgeber muß zustimmen !
Du könntest aber nach 2 Jahren für 8 Wochen wieder arbeiten gehen und dann am ersten Arbeitstag neue Elternzeit beantragen !
LG Julia
Mitglied inaktiv - 17.08.2004, 16:41
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3. Jahr Erziehungsurlaub
kann er also auch ablehnen oder ist er verpflichtet, zuzustimmen. Ich hab doch einen Rechtsanspruch bis zum 3. Geburtstag...
Mitglied inaktiv - 18.08.2004, 11:56
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3. Jahr Erziehungsurlaub
Hallo !
Wenn Du das 3. Jahr direkt dranhängen möchtest kann er ablehnen !
LG Julia
Mitglied inaktiv - 18.08.2004, 13:00