Frage: 2. Kind

Sehr geehrte Frau Bader, bis zum 9. Mai 2007 bin ich noch in der Erziehungszeit (3 Jahre). Vor meiner Schwangerschaft arbeitete ich Vollzeit in einer Praxis im Bereich der Nuklearmedizin. Z.Z. arbeite ich in der gleichen Praxis auf 4oo Euro Basis. Nach der Elternzeit habe ich eine mündliche Absprache auf eine Teilzeitstelle aber noch keinen schriftlichen Vertrag. Anfang der Woche habe ich festgestellt, dass ich wieder schwanger bin. Da ich an meinem Arbeitsplatz mit radioaktiven Stoffen in Verbindung komme, wird man nach Bekanntgabe der Schwangerschaft vom Dienst freigestellt bei Beibehaltung der Bezüge, da nicht einwandfrei erwiesen ist, das die Strahlung nicht schädlich für das ungeborene Kind ist. Was zählt jetzt für mich, wenn ich freigestellt werde. Mein ursprünglicher Vollzeitvertrag, der 400 Euro Job oder der mündlich festgelegte Teilzeitarbeitsvertrag? und wie sieht es mit meiner Krankenversicherung aus? MFG sonnenschein2

Mitglied inaktiv - 24.04.2007, 14:15



Antwort auf: 2. Kind

Hallo, wenn der 400 er auf die EZ begrenzt war, erst einmal der Vollzeitjob. Dieser kann aber durch den mdl. TZ-Vertrag verändert worden sein. Wenn Sie sich mit dem AG über die TZ einig sind, dann die TZ. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.04.2007



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