Frage: 2. Kind

Hallo Frau Bader! Wenn mein 2. Kind während des 3. Jahres Erziehungsurlaub für mein 1. Kind auf die Welt kommt - was ist dann? Kann ich dann den Erziehungsurlaub für das 2. Kind fristgerecht 8 Wochen vor Antritt, also 8 Wochen bevor der Erziehungsurlaub für das 1. Kind ausläuft, beantragen und die restlichen 5 Monate, die ich ja für das 2. Kind nicht ausschöpfe wegen Überschneidung mit dem 1. Erziehungsurlaub, mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum Schuleintritt übertragen? Oder müssen es immer ganze Jahre sein, die übertragen werden? Ach ja, und muss ich mich dann zunächst auf 2 volle Jahre ab neuer Elternzeit festlegen oder nur bis zum 2. Geburtstag? Komplizierte Formulierung , sorry... Tibby

Mitglied inaktiv - 22.03.2007, 13:12



Antwort auf: 2. Kind

Hallo, man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten dranhängen (Frist Antrag 8 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr. Mit Zustimmung des AG kann man ein Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert. Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten. Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.03.2007



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