Hallo Frau Bader, ich habe im Dezember 2015 mein erstes Kind geboren. Die Elternzeit habe ich verlängert bis September 2018. Nun bin ich wieder schwanger (Entbindungstermin April 2018). Ich möchte auch bei meinem zweiten Kind mindestend zwei Jahre daheim blieben. Ich nehme an, dass ich kein Elterngeld erhalten werde, da ich die 12 Monate vor Geburt meines zweien Kindes in Elternzeit war? Nun habe ich hier einige Male etwas von Ausklammerung des Elterngeldes gelesen. Trifft dies auch bei mir zu? Leider habe ich dieses Ausklammern bislang nicht verstanden. Ich danke Ihnen
von tessa_30 am 01.01.2018, 23:08