Hallo, ich wollte fragen was mir nach dem Elterngeld die anderen 2 Jahre zu steht, wenn ich 3 Jahre in Elternzeit gehen möchte. Muss ich da Arbeitslosengeld beantragen oder bekommt man da überhaupt etwas?Ich bin noch angestellt und weiss dass man Teilzeit arbeiten darf. Aber mein Chef hat mir das leben zur Hölle gemacht als er erfuhr dass ich schwanger bin. Nun werde ich nach der Elternzeit eine neue Arbeit aufnehmen. Könnte ich dort denn auch schon während der Elternzeit ein paar Stunden arbeiten? Und muss ich von meinem Chef eine Zustimmung haben?
Mitglied inaktiv - 28.10.2009, 12:55