Liebe Frau Bader, meine Tochter wurde im September 16 eingeschult und hatte von Anfang an Schwierigkeiten. Zum Januar 2017 lief mein befristeter Arbeitsvertrag aus, seitdem bin ich zuhause mit ALG1, und es läuft sehr viel besser. Da mein ALG1 im Juli ausläuft, brachte mich eine Bekannte darauf, eine späte Elternzeit zu nehmen (nach der Geburt des Kindes hatte ich nur 2 Monate genommen). Ist das möglich? Wenn ja, wo kann ich das beantragen? Und stehen mir dann überhaupt Leistungen zu? Oder kann mir das Arbeitsamt den Antrag verweigern? Vielen Dank für Ihre Antwort!
von okapipi am 04.05.2017, 22:01