@ Frau Bader oder auch Sternschnuppe... Umziehzeit siehe weiter unten

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: @ Frau Bader oder auch Sternschnuppe... Umziehzeit siehe weiter unten

Hallo Frau Bader, Sie haben weiter unten geantworett, dass es vom AG nicht zulässig ist Umziehzeit sowie Kundenaquise vor der Arbeit zu verlangen. Die Kundenaquise verstehe ich ja, aber die Zeit zum Umziehen. Ist es nicht mehr so, dass man "Einsatzbereit" zur vereinbarten Uhrzeit am Arbeitsplatz sitzen muss und die Zeit zum Umziehen nicht als Arbeitszeit zählt? Ratlose Grüße Peekaboo

von peekaboo am 06.07.2015, 11:50



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Huschhusch - hier das Urteil aus dem Ärmel: Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass wenn der Arbeitgeber das Tragen von Berufskleidung vorschreibt und sie vor Beginn der Arbeit im Betrieb angezogen werden soll, auch das Umkleiden zur Arbeitszeit gehört (Az.: 5 AZR 678/11). ;-)

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.07.2015



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Rechtlich weiß ich das nicht. Mein Mann muss zu Dienstbeginn aber auch dienstbereit sein, also Rechner hochgefahren, am Arbeitsplatz sein und angemeldet am Diensttelefon. So 10 Minuten hat er da auch zu tun bis alle Programme laufen. Und dieses Unternehmen hält sich sicherlich an alle Vorschriften :-) Kundenaquise umsonst außerhalb der Arbetszeit liest sich nach unbezahlten Überstunden Da stellt sich mir die Frage ob dazu was im Arbeitsvertrag steht, der unterschrieben wurde ?.

von Sternenschnuppe am 06.07.2015, 11:59



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er arbeitet auch in einem großen Unternehmen. Dort gibt es sogar je nach "Halle" eine eigene Stechuhr und man darf erst an der Umkleide in der Halle in der man arbeitet "Einstechen". LG Peeka

von peekaboo am 06.07.2015, 12:14



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Ist auch das was ich kenne. Umziehen, am eigentlichen Arbeitsort parat sein - das muss vor Arbeitsgebin unentgeltlich gemacht werden. Genauso wie das nachher auch dann keine Arbeitszeit ist wenn es in den Feierabend geht

Mitglied inaktiv - 06.07.2015, 12:22



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Das rechnet sich ja auch über den Monat :-)

von Sternenschnuppe am 06.07.2015, 14:17



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Aber natürlich!

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.07.2015



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Dankeschön :-)

von Sternenschnuppe am 06.07.2015, 14:28



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Es ist übrigens wieder soweit. Bader, die Rabenmutter, läßt ihre Kinder bei heute nur 32 ° in den Pool im Garten..das Besuchskind (knapp 11) darf nicht...was ja auch völlig verständlich ist. Es wird also so aussehen, dass sich die Bader-Kinder im Pool aalen und das Besuchskind nicht-denn soviel Rücksichtnahme verlange ich von meinen Kindern nicht, dass sie auch draußen bleiben müssen...

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.07.2015



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also mir wäre wichtig, dass ein Erwachsener in der Nähe ist und mein Kind eingecremt ist.... wenn das bei Ihnen "gegeben" ist, dann schicke ich den Bub vorbei ;oP müsste aber um 18 Uhr wieder zum DLRG *grins* Man kann auch alles übertreiben echt Ihren Kids wünsche ich viel Spaß

von peekaboo am 06.07.2015, 15:31



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Oder Helikoptermutter ?

von Sternenschnuppe am 06.07.2015, 20:26



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Klarer Fall, nur 32 °c ist eindeutig zu kalt. Das Kind könnte sich erkälten....

Mitglied inaktiv - 06.07.2015, 21:43



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Also, das Kind geht in den Schwimmkurs, (wo es ja auch in Chlorwasser geht u sogar an Wettkämpfen teilnimmt) und ist fast 11... und es durfte gestern gar nicht zu uns - wegen der Gefahr, dass es doch in den Pool geht. Meine Mucksi ist dann zu ihr und sie sind durch den Wassersprenger gesprungen...ob die Eltern meinen, wir wären Flodders und das Wasser ist verquanzt oder wir tunken das Kind unter? Sorry, da habe ich null Verständnis.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2015



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Das passt ja gar nicht zusammen. Ich plädiere auf Helikoptermutter. Vielleicht schwimmt sie bei den Wettkämpfen mit Schwimmring im Anschlag neben dem Kind. Welch fadenscheiniger Grund wird denn angegeben, warum das arme Kind nicht in den Pool darf ?

von Sternenschnuppe am 07.07.2015, 13:14



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Muß sagen, dass ich den Bub auch nicht alleine ins Schwimmbad lasse... ich gehe mit, aber er muß nicht bei mir liegen und ich gehe auch nicht mit ihm ins Becken, aber ich bin da/abrufbereit... Wie schon gesagt er ist 11 LG Peeka

von peekaboo am 07.07.2015, 13:51



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Sehe ich auch so. Bei den "Großen" ist einer im Garten zur Aufsicht. Bei den "Kleinen", also den Vorschulzwergen, nur wenn die Mutter mitkommt. So sicher schwimmen die noch nicht - die Verantwortung übernehme ich nicht.

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.07.2015



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