Weiteres Kind und Teilzeit –
Unterhaltspflicht für ältere Kinder
bleibt

Münzstapel auf Geldscheinen

© Adobe Stock, grafikplusfoto

Ein Elternteil kann zu Unterhalt für seine Kinder weiter verpflichtet sein, selbst wenn er mit einem neuen Partner erneut Mutter oder Vater geworden ist und seine Erwerbstätigkeit um die Hälfte reduziert hat.

Dies entschied das Oberlandesgericht Koblenz, die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) weist darauf hin.

In diesem Fall hatte der Vater alle zwei Wochen Umgang mit seinen Kindern, die bei der Mutter leben, und zahlte Unterhalt für sie. Diese Zahlung beendete er aber, als er mit seiner neuen Ehefrau ein Baby bekam. Gleichzeitig arbeiteten er und seine neue Ehefrau nur noch die Hälfte. Die Mutter seiner älteren Kinder wollte das nicht hinnehmen und forderte gerichtlich den rückständigen Kindesunterhalt für zwölf Monate – mit Erfolg.

Die Richter verpflichteten den Vater dazu, rückwirkend den Mindestunterhalt zu zahlen. Zur Berechnung wurde das durchschnittliche Einkommen der zwölf Monate gebildet und dabei das viermonatige Elterngeld berücksichtigt. Da die jetzige Frau Elterngeld Plus erhält, ergebe sich daraus eine Unterhaltsverpflichtung gegenüber ihrem Mann. Von der Summe wiederum verfüge der Mann über seinen notwendigen Selbstbehalt und sei gegenüber seinen Kindern leistungsfähig, so das Gericht.



Quellen:
Süddeutsche Zeitung: Unterhalt trotz Kind in neuer Ehe und Teilzeit

Zuletzt überarbeitet: Oktober 2022

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