Sturmschäden dokumentieren - und der
Versicherung melden

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Extremwetterereignisse, wie Starkregen und Stürme werden häufiger - deshalb ist Vorsorge wichtig! Um gut geschützt zu sein und im Notfall schnell einen Ansprechpartner zu haben, empfiehlt sich eine passende Versicherung.

Wohngebäude oder Hausrat - welche Versicherung zahlt was?

Sturmschäden übernehmen häufig Versicherungen: Für Schäden am Haus, etwa abgedeckte Dächer, zerstörte Schornsteine oder ähnliche Schäden an Nebengebäuden wie der Garage, kommt die Wohngebäudeversicherung auf und für Schäden an der Einrichtung müssen Versicherte sich an die Hausratversicherung wenden. Darauf weist der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) hin.

Voraussetzung damit die Versicherung zahlt, ist ein Sturm von mindestens Windstärke acht, was einer Windgeschwindigkeit von 62 Stundenkilometern entspricht. Als Nachweis sollte eine offizielle Sturmwarnung existieren oder Häuser in der Nachbarschaft sollten dann ebenfalls betroffen sein. Schäden durch Starkregen sind übrigens oft nicht durch den normalen Versicherungsumfang gedeckt, dazu muss eine Erweiterung auf Naturgefahren abgeschlossen worden sein. Die Elementarschadenversicherung kann die Hausrat- oder Wohngebäudepolice ergänzen.

Schäden mit Fotos und Videos dokumentieren

Schäden nach einem Sturm sollten der Versicherung schnell gemeldet werden. Die Gesellschaft entscheidet, ob sie zuerst einen Gutachter schickt oder ob der Versicherte selbst einen Handwerker kontaktieren soll. Achtung: Unrat sollte man nicht wegwerfen, bevor die Versicherung nicht zugestimmt hat.

Außerdem sollten die Schäden mit Fotos oder Videos möglichst genau dokumentiert werden. Der GDV rät auch, Kaufbelege zusammenzusuchen, denn die Papiere könne die Schadenregulierung erleichtern.

Versicherte sind weiter verpflichtet, die Schäden so gering wie möglich zu halten. Das heißt, es sollten durch das Abwarten auf eine Reaktion der Versicherung keine Folgeschäden entstehen, so der GDV. Daher müssen Betroffene tätig werden, beispielsweise zerstörte Fenster provisorisch schließen, damit kein Regenwasser ins Haus eindringt und Möbel ruiniert oder herumliegende Äste, Dachziegel und Ähnliches wegräumen. Dies zählt zur Schadenminderungspflicht.

Vorsorgen: Liste, Fotos und Kaufbelege für die Versicherung

Damit die Kosten für das Beheben von Schäden durch Unwetter wie Hagel, Starkregen und Sturm von einer Versicherung übernommen werden, ist deine Mithilfe gefragt, du musst detailliert nachweisen, was zerstört wurde. Die Abwicklung erfolgt unkomplizierter und schneller, wenn der Versicherte eine Liste über sein Eigentum vorweisen kann. Zudem sind Fotos vom Gebäude bzw. den Gegenständen und Kaufbelege hilfreich. All diese Nachweise sind am besten in einem Clouddienst aufgehoben.

Versicherte sollten sich auf solch eine Ausnahmesituation vorausschauend vorbereiten, denn im schlimmsten Fall könnten Belege zerstört sein. Falls man lieber die Originalbelege, ausgedruckte Fotos und Papierlisten aufbewahren möchte, sollte sie möglichst bei Verwandten oder Freunden deponieren, die nicht im gleichen Ort wohnen.


Quellen:
Gesamtverband der Versicherer: GDV - Gesamtverband der Versicherer

Zuletzt überarbeitet: September 2023

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