Arbeitszimmer voll absetzbar –
alleinige Nutzung vorausgesetzt

Münzstapel auf Geldscheinen

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Leben zwei Partner unverheiratet zusammen und nutzen unterschiedliche Arbeitszimmer, kann jeder sein Arbeitszimmer bei der Steuererklärung angeben.

Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, die zeitweise im Homeoffice tätig sind, können Ausgaben für das Arbeitszimmer in bestimmten Fällen steuerlich berücksichtigen lassen. Seit diesem Jahr würden sogar Erleichterungen bei der Absetzbarkeit gelten, sagt Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler. Dies betrifft beispielsweise Partner einer nichtehelichen Gemeinschaft, die sich die Kosten teilen. Dazu hat das Finanzgericht Düsseldorf jetzt ein Urteil gefällt (Az.: 3 K 2483/20 E).

Arbeitszimmer – Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit

Im entsprechenden Fall wohnte ein Angestellter mit seiner Freundin in einem Einfamilienhaus zur Miete und beide nutzen jeweils ein Arbeitszimmer von etwa 15 Quadratmetern. Der Mann gab Kosten für ein Arbeitszimmer als Werbungskosten in der Steuererklärung an – doch das Finanzamt berücksichtigte nur die Hälfte der Kosten. Der Angestellte müsse wegen seiner Partnerin auch nur 50 Prozent der Kosten tragen, so die Begründung, die der Mann nicht akzeptierte.

Die Richter waren auf seiner Seite: Die geltend gemachten Aufwendungen sind in voller Höhe abzugsfähig. Nutzt ein Mieter einen Raum zur Einkünfteerzielung alleine, dann sind die auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen bei ihm auch in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben in Abzug zu bringen, heißt es im Urteil.

Seit diesem Jahr gibt es eine Pauschale von 1.260 Euro für ein häusliches Arbeitszimmer. Wollen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen darüber hinaus Kosten geltend machen, darf das Zimmer nur der beruflichen Nutzung dienen und hier muss der tatsächliche Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit liegen. Zum Beispiel ein Hochschullehrer oder ein Richter übt seine prägende Tätigkeit in einer Uni oder im Gericht aus.


Quellen:
Die Bundesregierung: Höheres Kindergeld und weitere Verbesserungen für Kinder
Familie.de: Das kommt 2023 auf Familien zu: Neue Gesetze, Erhöhungen & weitere Änderungen
Westdeutsche Zeitung: Bürgergeld, Rente, 49-Euro-Ticket: Das ändert sich 2023

Zuletzt überarbeitet: Januar 2023

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