nica13
Hallo Dr.Bluni, ich bin in der 13 SSW. Von Beruf Zahnarzthelferin,wurde an die Anmeldung verfrachtet. Mir geht es so schlecht: Erbrechen am Vormittag, Übelkeit ständig, kann nachts schlecht schlafen, habe oft Kopfschmerzen, im Rücken zieht es, eine Dreijährige Tochter,die mich fordert und dieser Stress und Druck auf der Arbeit machen mich fertig. Bin jetzt seit knapp einer Woche krank geschrieben. Steht mir ein BV zu? Liebe Grüße
Hallo, 1. prinzipiell ist erst einmal ein Beschäftigungsverbot in einer Situation, bei der die Schwangere Krankheitssymptome zeigt, die mit der Schwangerschaft in einem Zusammenhang stehen, gar nicht möglich. Hier funktioniert es dann nur mit einer Krankmeldung. 2. das Beschäftigungsverbot kann dann zum Tragen kommen, wenn der Arbeitgeber nicht in der Lage ist, einen alternativen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen, bei der die Schwangere nicht gefährdet ist. Und das hört sich für mich der Beschreibung nach aber erst einmal nicht danach an. In unserer Stichwortsuche finden Sie unter dem Stichwort Beschäftigungsverbot zu diesem Thema weitere Informationen. Herzliche Grüße VB
Sari87
Ein BV wird nur erteilt, wenn dein Arbeitsplatz nicht den Richtlinien des Mutterschutzgesetzes entspricht und dir dein AG auch keinen alternativen Arbeitsplatz anbieten kann. Wenn es dir schlecht geht und du gesundheitliche Beschwerden hast, dann kannst du dich krank schreiben lassen. Mehr dazu kannst du auch oben rechts auf der Seite bei der Stichwortsuche unter "Beschäftigungverbot" nachlesen.
Frustkeks
Hallo nica, Krankschreiben ist erst einmal eine gute Lösung um zu schauen ob die Beschwerden nachlassen. Jedoch solltest du bei anhaltenden Beschwerden ernsthaft mit deinem Arzt darüber reden. Denn wenn die Beschwerden länger als 6 Wochen anhalten würdest du ins Krankengeld rutschen, das sollte aber bei Schwangeren vermieden werden, da sie keinen finanziellen Nachteil haben sollten. Um so etwas zu vermeiden kann dein Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot ausssprechen. Dies kann er sogar auf bestimmte Zeit aussprechen. Heißt, dass du durchaus für die ersten Wochen rausgenommen werden kannst und wenn sich dein Körper ganz an die Hormone und die umstellung egwöhnt hat, kann er es auch wieder aufheben. Oder der Arzt kann das auch auf die gesammte Schwangerschaft ausweiten. Hier ein Zitat dazu : Individuelles Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft Das individuelle Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft ist ebenfalls im Mutterschutzgesetz (MuSchG) in Paragraph 3 definiert. Dieses sieht ein Arbeitsverbot für Schwangere vor, wenn am Arbeitsplatz Leben oder Gesundheit von Mutter oder Kind gefährdet sind. Das individuelle Beschäftigungsverbot hat u.a. den Zweck eine werdende Mutter davon abzuhalten, aus finanziellen Gründen weiter zu arbeiten und statt dem schlechteren Auskommen durch dass Krankengeld gesundheitliche Risiken in Kauf zu nehmen. Gründe um ein individuelles Beschäftigungsverbot beim Arbeitgeber zu beantragen sind beispielsweise: Gefahr einer Frühgeburt Mehrlingsgeburt Muttermundschwäche Neigung zu Fehlgeburten Risikoschwangerschaft Rückenschmerzen Weitere gesundheitliche Beeinträchtigungen mit Bezug zur Schwangerschaft Das Ganze beruht dann allerdings auf einem ärztlichem Attest und ist nicht mal eben so durchzusetzen. Denn es muss eindeutig sein, dass die Beschwerden mit der Schwangerschaft zu tun haben und nicht andere Ursachen haben. Dein Arbeitgeber scheint dich ja durchaus schon entsprechend zu behandeln, in dem er dich an den Empfang gesetzt hat. So kannst du sitzen und bist weniger "Gefahren" ausgesetzt durch den engeren Kontakt mit Patienten und den entsprechenden Gerätschaften und Arbeitsmaterialen. Wenn es trotz der Maßnahmen zu erhöhtem Stress führt, der dich gesundheitlich beeinträchtigt, hast du gute Gründe da mit deinem Arzt drüber zu reden. Der Arzt sollte deine Bedenken und auch Ängste ernst nehmen und dir zuhören und dann gemeinsam mit dir überlegen welche Möglichkeiten ihr habt und wie ihr sie angehen könnt. Allerdings solltest du vielleicht auch in Betracht ziehen mit deinem Arbeitgeber zu reden. Meistens findet sich in solchen Fällen auch eine Lösung gemeinsam mit dem Arbeitgeber. Vielleicht hat er noch eine Idee, wie er dich etwas entlasten kann und etwas stress zumindest in der nächsten Zeit von dir nehmen kann. Auf jeden Fall, solltest du jetzt in erster LInie an dich denken, dass es dir wieder besser geht. Lg
Mitglied inaktiv
Auch bei mehr wie 6 Wochen krankmeldung rutscht man schlimmsten falls ins Krankengeld. Für das spätere elterngeld wirkt sich schwangerschaft bedingten Krankengeld nicht negativ aus. BV dürfte eher nicht greifen. Der AG hat für Ersatz gesorgt und eine krankmeldung geht immer vor dem BV.
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