Hoffnungsmensch
Sehr geehrter Dr. Med. Karle, Durch eine ICSI-Behandlung bin ich nun schwanger. Ich bin aktuell in der 8. Schwangerschaftswoche. Ich habe letztes Jahr 2 Fehlgeburten gehabt und es wurde letztes Jahr festgestellt, dass ich unter einer Autoimmunthrombozytopenie leide. Desweiteren habe ich schon seit vielen Jahren mit Extrasystolen zu kämpfen. Ich arbeite im Einzelhandel. Nun habe ich heute meine Frauenärztin gefragt, ob man mir ein Beschäftigungsverbot ausstellen kann. Sie tut es nicht da sie sagt ich kann auch mit einer Maske in die Kasse gehen, da ich sehr geruchsempfindlich bin durch die Schwangerschaft und auch Angst habe mich anzustecken, weil momentan viele Menschen krank sind. Macht es Sinn meinen Hausarzt noch einmal darum zu bitten? Ich war bei dieser Arbeitsstelle auch schon mal lange krank geschrieben, weil mich die Arbeit dort psychisch kaputt gemacht hat. Liebe Grüße
Guten Tag, das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun. Entweder Sie bekommen aufgrund ihrer Vorerkrankungen und medizinischen Risken ein BV vom Arzt oder es gibt ein BV (betrieblich) aufgrund ihrer Arbeitsbedingungen vom AG. Ihre FÄ hat nicht ihren Arbeitsplatz zu beurteilen, sondern nur ihre medizinischen Risken aufgrund der Vorerkrankungen. Der Hausarzt kann nur das gleiche tun. Bei Z.n. ICSI, 2 Aborten und einer Gerinungsstörung und Herzrhythmusstörungen kann man Sie als Risikoschwangerschaft einordnen und auch ein BV aussprechen; aus meiner Sicht. Das hat nichts mit Erkältungswellen etc zu tun. Die Pandemie ist vorbei. Alles Gute wünscht Ihnen. Dr. Christian Karle
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