Beschäftigungsverbot aufgrund von Erschöpfungssyndrom

Dr. med. Christian Karle Frage an Dr. med. Christian Karle Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

Frage: Beschäftigungsverbot aufgrund von Erschöpfungssyndrom

Hallo Herr Karle, ich bin aktuell in der 9. Schwangerschaftswoche. Seit Monaten bin ich ausgelaugt und oft krankgeschrieben, da ich es seelisch und körperlich nicht mehr zur Arbeit schaffe. Dazu kommen Schwangerschaftssymptome wie Übelkeit, Geruchsempfindlichkeit, Kopfschmerzen, Unterleibschmerzen und Schlaflosigkeit. Mein Psychiater hat erneut ein Erschöpfungssyndrom diagnostiziert. Leider möchte dieser mir kein Beschäftigungsverbot aussprechen, mit der Begründung es sei die Aufgabe der Gynäkologin. Er befürwortet es aber mit Hinsicht auf die Gesundheit von mir und meinem unborenen Kind. Meine Gynäkologin macht aber auch nichts.. Ich arbeite als Frisörin und habe demnach viel zu stehen, auch zu lupfen und vorallem jetzt zur Winterzeit viel mit kranken Leuten zu tun. Erst letzte Woche hat sich meine Kollegin mit Corona angesteckt. In unserem Betrieb hat es zudem viele Stufen welche mehrmals täglich nutzen muss, da im Keller die Toilette ist. Mich belastet das alles unglaublich und ich weiß langsam nicht mehr was ich tun soll. Vom Krankengeld ab der 7. Woche kann ich nicht leben. Vielleicht haben sie mir einen Rat. Liebe Grüße, Lisa-Thérèse

von Lisa0608 am 08.11.2023, 14:26



Antwort auf: Beschäftigungsverbot aufgrund von Erschöpfungssyndrom

Guten Abend, wenn es aus ärztlicher Sicht einen Grund gibt, Ihnen ein BV auszustellen, dann kann man dies tun. Wenn der Psychiater der Meinung ist, dass hier eine entsprechende Diagnose vorliegt, dann soll er das auch ausstellen und nicht die Verantwortung in andere fachärztlich Hände geben. Bei klassischen SS Symptomen gibt es kein BV. Bzgl. Arbeitsplatz: Wir haben keine Pandemie mehr!!!!!!!!!! Da darf man auch im Herbst und Winter zur Arbeit gehen. Ihr AG muss Sie entsprechend dem Mutterschutzgesetz beschäftigen. Kann er das nicht, gibt es ein betriebliches BV. Das wird im rahmen einer Beurteilung erörtert. Alles gute wünscht Ihnen. Dr. Christian Karle

von Dr. med. Christian Karle am 08.11.2023



Antwort auf: Beschäftigungsverbot aufgrund von Erschöpfungssyndrom

Nein, dafür gibt es kein Beschäftigungsverbot. Wurde eine Gefährdungsbeurteilung von deinem Arbeitgeber durchgeführt? Bei gesundheitlichen Gründen gibt es eine AU, allerdings können schwangerschafts bedingte Krankmeldungen ausgeklammert werden und du rutscht somit nicht ins Krankengeld.

von Himbeere2008 am 08.11.2023, 18:34



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