Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zweitheirat / Steuerklasse / Elterngeld

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zweitheirat / Steuerklasse / Elterngeld

cmoertl

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Hallo! Ich bin dabei zum zweiten Mal zu heiraten. Aus erster Ehe habe ich zwei Kinder, für die ich Unterhalt bezahle. Folgende Fragen stellen sich mir nun: - Welche Steuerklassen sollen wir nun wählen? - Vor allem im Hinblick auf ein weiteres Kind und damit dem Elterngeld? Soll ich als Mehrverdiener in LSK V, meine Frau in LSK II, damit bei der Berechnung des Elterngeldes von höherem Netto berechnet wird? Später könnten wir die LSKn wieder wechseln. - Wenn ich in LSK V dann ein niedrigeres Netto habe, nach dem der Kindesunterhalt berechnet wird, muss ich dann Unterhalt in gleicher Höhe oder dann weniger Unterhalt bezahlen ? Was kann man in diesem - bestimmt nciht mehr seltenen Fall - empfehlen? Für die Hilfe im Voraus vielen Dank. Viele Grüße, C. Mörtl


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Wahl der Steuerklasse hängt primär von der Höhe der Verdienste bzw der Differenz zwischen den Verdiensten ab. Gleichwohl kann die Wahl der LSK die Höhe des EG beeinflussen, da es da ja um das Nettoeinkommen geht. Der Unterhaltspflichtige ist verpflichtet, steuerliche Vorteile, die ihm möglich sind, auch wahrzunehmen. Er muss daher in einer neuen Ehe mindestens die Steuerklasse IV zu wählen. Er darf also nicht Steuerklasse V nehmen. Tut er es dennoch, so wird der Ermittlung des unterhaltsrelevanten Einkommens eine fiktive Besteuerung nach Steuerklasse IV zugrundegelegt. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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hallo ich glaube wenn du in die 5 gehst musst du trotzdem den uh wie bisher zahlen! sonst würden das ganz sicher die meisten väter so handhaben! 2 kann deine frau nicht nehmen diese ist nur für alleinerziehend. man kann 3 und 5 nehmen und wenn der verdienst ca. gleich ist wählt man die 4 und 4 ein weiteres kind wird natürlich bei der uh berechnung berücksichtigt,es kann natürlich sein das der uh dann etwas sinkt für die kinder,da kommt es halt auf den verdienst an!


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