Mamamiaa
Guten Tag Frau Bader! Mein Kind ist am 04.06.2020 geboren und ich bin mir immer noch nicht ganz sicher, ob ich BasisElterngeld für 12 Monate oder ElterngeldPlus für 22 Monate (+2 BasisEG wegen MG) beantragen soll. Wir haben auf jeden Fall einen weiteren Kinderwunsch und versuchen jetzt schon mal einiges bzgl. Elterngeld clever zu planen. Wir werden keine Partnermonate nehmen. Wenn ich EG+ beziehe (also 2 Monate BasisElterngeld + restliche 20 Monate ElterngeldPlus) und das zweite Kind innerhalb von zwei Jahren bekomme, wie sähe die Berechnungsgrundlage aus? Bekäme ich dann das volle Mutterschaftsgeld und das gleiche Elterngeld wie zuvor? Ich freue mich auf eine hilfreiche Antwort! Vielen Dank im Voraus! Liebe Grüße, Mamamiaa :)
Hallo, wird berücksichtigt bis zum 14. LM ds ersten Kindes Liebe Grüße NB
misses-cat
Wenn du nicht arbeitest wird nach dem 14 Monat auch bei Elterngeld plus jeder weitere Monate mit null Euro gerechnet
Mitglied inaktiv
Für das gleiche EG wie bei Kind 1 sollte Kind 2 geboren sein, wenn Kind 1 ungefähr 16/17 Monate alt ist Es zählen ja wieder die 12 Monate vor Geburt. Jedoch werden die Monate mit Mutterschaftsgeld ausgeklammert. Und sollte im Bezugs Zeitraum noch EG sein, wird dieses ausgeklammert bis Kind 1 12 Monate bzw 14 Monate alt ist, bei EG plus. Alles danach und du arbeitest nicht, zählt mit 0€ und mindert das neue EG
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, im Januar diesen Jahres ist meine Tochter zur Welt gekommen. Ich beabsichtige mich nun nebenberuflich selbstständig zu machen. Da die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist möchte ich gerne wissen bis wann ich das Gewerbe anmelden muss, so dass für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Gehalt aus ...
Sehr geehrte Frau Bader und Community, ich beziehe derzeit Basis-Elterngeld (befinde mich kurz vor Ende meiner Elternzeit) und arbeite gleichzeitig in kleinstmöglichem Umfang für einen Rollstuhlfahrer, werde für diese Tätigkeit per Übungsleiterpauschale seitens meines Arbeitgebers entlohnt. Diese Tätigkeit und dessen Umfang, sowie das anst ...
Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K ...
Hallo Frau Bader, ich bin aktuell ganz frisch mit dem 2. Kind schwanger, der ET ist Ende Oktober und der Mutterschutz würde demzufolge Mitte September beginnen. Mein erstes Kind wird Ende August zwei Jahre alt und bis dahin habe ich Elternzeit beantragt. Es stand für mich allerdings sehr schnell fest, dass ich 3 Jahre zuhause bl ...
Guten Tag Ich habe eine Frage .. kurz zu meiner Situation: ich bin derzeit schwanger und in Mutterschutz. Davor war ich im Beschäftigungsverbot. Ich habe vor das Elterngeld zu splitten - 6 Monate Basis und 12 Monate Elterngeld plus. Beim Elterngeld plus würde ich gerne 12 Stunden wöchentlich Teilzeit arbeiten. Nach dem Elterngeld Bezug würde i ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin selbstständig und bekomme während meines Mutterschutzes Krankengeld von meiner KK (ich bin freiwillig versichert). Sowohl vor, als auch nach der Geburt werde ich aber noch Geld aus dem 1. und 2. Quartal 2025 erhalten. Führt dies zu einer Kürzung, bzw. einer Streichung des Krankengeldes? Ab der Zeit des Muttersch ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe schon viel recherchiert, bisher aber noch keine klare Antwort gefunden. Ich hoffe, Sie können weiterhelfen: Mein Mann und ich planen im Anschluss an den 14-monatigen Elterngeldbezug auch den Partnerschaftsbonus in Anspruch zu nehmen. Mein Mann wird dabei 32 Wochenstunden in Elternzeit, ich 30 Wochenstunden in Elte ...
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: von Mai 2024 bis Mai 2026 war ich zwei Jahre in Elternzeit von meinem ersten Kind. Vor der Geburt wegen des Berufsfelds im Beschäftigungsverbot. Nach Meldung meiner zweiten Schwangerschaft zu Anfang April diesen Jahres (ET: Oktober 2026) wurde meine Elternzeit bis zur Geburt des zweiten Kindes vom AG ve ...
Die letzten 10 Beiträge
- Beschäftigungsverbot und Abbau von Zeitguthaben durch Gleitzeittage
- Gehaltserhöhung im BV
- Mutterschutzgesetz zum Stillen
- Rentenpunkte
- Unzulässige Schutzmaßnahmen & Baustellen-Gefahren im Markt
- Still-BV, kein Elterngeld?
- Still-BV, Elterngeld
- Bürgergeld trotz Elterngeld
- Elterngeld für 2. Kind optimieren?
- Frühgeburt- längerer Mutterschutz- aber weniger Eltergeldplus Monate?