Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zweites Jahr Elternzeit ,darf ich kündigen oder was muss beachtet werden ?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zweites Jahr Elternzeit ,darf ich kündigen oder was muss beachtet werden ?

Cj280313

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Hallo, Ich bin im zweiten Jahr Elternzeit und arbeite seit dem 1. Geburtstag meines Kindes,auf 450€ Basis bei meinem alten Arbeitgeber. Nun würde ich gerne kündigen weil ich mich dort nicht mehr wohl fühle. Kann ich dieses einfach mit der vereinbarten Kündigungsfrist (bei mir 4wochen) tun ? Da ich ja noch in Elternzeit bin. Oder muss ich etwas beachten ?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ja das können Sie tun. Sie müssen nur überlegen, ob Sie den kompletten Vertrag kündigen wollen oder nur die Teilzeit, um wieder in Elternzeit zu gehen. Liebe Grüße NB


Cj280313

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Ich würde es gerne komplett kündigen ,ich müsste also einfach eine normale Kündigung schreiben ? Und müsste nur die im Vertrag 4 Wochen Frist einhalten ? Darf mein Chef da was gegen haben weil wir nur 3 Angestellte sind ?


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