Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

zweites baby unterwegs wie lauft das mit elterngeld

Frage: zweites baby unterwegs wie lauft das mit elterngeld

CarryBaronin

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Sehr geehrte Frau bader, Ich bon am 19.4.2013 Mutter geworden und mein Elterngeld läuft im März ab ! Nun bin ich wieder schwanger und weiß nicht recht was mir dann zusteht im November soll das zweite kind kommen ! Können sie mir da weiter helfen?? Mit freundlichen grüßen Carry


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG. Man kann jedoch nicht schon eher die Elternzeit beenden, um bei einem Beschäftigungsverbotlohn zu erhalten. Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen. Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt. Liebe Grüße, NB


Sternenschnuppe

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Alles ab dem letzten Elterngeld und dem neuen Mutterschutz wird einbezogen. Arbeit = Lohn Keine Arbeit = 0€ Bis März wird durch den Lohn vor dem ersten Kind ersetzt. Die Summe dann durch 12 und davon 65% ergibt Dein neues Elterngeld + 10% Geschwisterbonus.


CarryBaronin

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Das bedeutet das mein Lohn noch angerechnet wird ?


CarryBaronin

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Entschuldigen sie bitte aber ich glaub ich versteh das nicht ganz


Sternenschnuppe

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Wie ist denn der Plan ab jetzt ? Gehst Du arbeiten oder nicht ? Dein vorheriger Lohn wird nur genommen für Monate in denen Du jetzt Elterngeld hattest. Wenn diese in die 12 Monate der neuen Berechnung fallen. Es zählen immer die 12 Monate vor Mutterschutz, auch bei diesem Baby jetzt. Daher ist es entscheidend was Du von jetzt bis zum Mutterschutz an Einkommen hast.


Sternenschnuppe

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Beispiel ohne Arbeit zwischen Elterngeld und neuem Mutterschutz : April: 0€ Mai : 0€ Juni : 0€ Juli : 0€ August : 0€ September: 0€ Ab dann wohl Mutterschutz Sind 6x 0€ und somit noch 6 Monate wo das Elterngeld ersetzt wird. Nehmen wir an Du hast 2000€ netto verdient macht das 12 000 ( 6x 2000 ) geteilt durch 12 Monate, sind 1000€ pro Monat. Also bekommst Du 650€ Elterngeld plus 75€ Geschwisterbonus.


CarryBaronin

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Na so wie es momentan aussieht arbeitslosengeld da ich mich schon arbeitslos gemeldet habe und andere Aussicht hab ich im Moment leiser nicht.


CarryBaronin

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Also ich habe vor dem ersten Kind einen netto Satz von ca. 1000 gehabt dann jetzt 12 Monate Elterngeld


Sternenschnuppe

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Kannst Du denn Kinderbetreuung nachweisen ? Sonst gibt es kein ALG 1. Dieses zählt aber auch als 0€ weil es kein Einkommen ist sondern Lohnersatz. Bei 1100 ergibt es dann in etwa die Hälfte von dem was ich nannte, als etwa 325€ + 75 Geschwisterbonus.


CarryBaronin

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Ich selbst war zu Hause und bleibe es auch ... Meinen kleinen habe ich nirgendwo hingebracht er wird ja erst im April 1 Jahr


CarryBaronin

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Achso für die Arbeitslosigkeit ja da habe ich mich voll angeboten habe schwiegereltern die aufpassen würden


Sternenschnuppe

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Dann steht Dir ALG 1 auch zu. Aber wie oben gesagt, für das neue Elterngeld zählt das als 0€, weil es kein Einkommen ist.


SumSum076

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Kleine Korrektur: Für April bekommt sie ja noch Elterngeld, daher fällt der aus der Berechnung raus. Gruß Sabine


CarryBaronin

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Letzte Zahlung März das zählt dann für April ? Ok das heißt 8 Monate Lohn 4 Monate 0 EUR


CarryBaronin

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Aber streichen die mir denn nicht das ALG1 wenn ich denam mitteile das ich schwanger bin ? Davor hab ich etwas Angst


Sternenschnuppe

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Solange Du dem Arbeitsmarkt wirklich zur Verfügung stehst nicht. Schwanger ist kein Grund nicht arbeiten zu können.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

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