Hallo.
Mein erstes Kind wurde am 11.12.2017 geboren und ich habe 2 jahre Elternzeit genommen. (ab Dezember 2019 müsste ich wieder arbeiten) Nun bin ich wieder schwanger und mein ET ist der 23.8.2019. Wie sollte ich am Besten vorgehen? Einfach beim AG die Elternzeit verlängern? Geht das ohne Probleme und was muss ich beachten? Elterngeld steht mir ja nicht mehr zu, Richtig?
Vielen lieben Dank, liebe Grüße,
MINA Demir
von
Minademir
am 11.02.2019, 12:35
Antwort auf:
Zweite SS, Elternzeit Regelung?
Hallo,
Nein, nicht verlängern, sondern verkürzen. Sie beenden die erste Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes, dann bekommen Sie volles Mutterschaftsgeld. Dann beantragen Sie für das zweite Kind neue Elternzeit und hängen eventuell die noch übrige Elternzeit von Kinds 1 hinten dran.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 12.02.2019
Antwort auf:
Zweite SS, Elternzeit Regelung?
Doch....
Du beendest die laufende Elternzeit auf einen Tag vor den neuen Mutterschutz. Dann lebt dein alter Vertrag auf und du erhälst Mutterschaftsgeld.
Dann beantragst du die EZ für Kind 2 und evtl. den Rest von Kind 1
Elterngeld bekommst du auch, den Mindestsatz wenn du nicht gearbeitet hast.
Mitglied inaktiv - 11.02.2019, 13:07