Hallo Frau Bader, Hallo an den Rest,
ich bin mir unsicher, daher frage ich: Vater hatte zwei Monate elterzeit. Kind im Sept 13 geboren. Er weiß nicht mehr, ob er beantrag hatte, dass das 3. jahr auf nach dem 3. geburtstag übertragen wird.
er möchte jetzt noch das letzte jahr nehmen. kann der AG ablehnen? wie war das bei der alten regelung?
vielen dank
von
mellomania
am 12.08.2020, 23:53
Antwort auf:
Elternzeit Vater alte Regelung
Hallo,
der Vater kann nur mit Zustimmung des Arbeitgebers mit einer Antragsfrist von 13 Wochen bis zu 14 Monaten bis zum achten Geburtstag nehmen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2020
Antwort auf:
Elternzeit Vater alte Regelung
Er muss seinen Arbeitgeber bitten, dieser kann aber ablehnen, da bei Geburten vor 2015 kein grundsätzliches Recht auf Elternzeit nach dem 3. Geburtstag bestand.
Wenn dein Mann also nicht nachweisen kann, dass er das dritte Jahr bereits in die Zeit nach dem 3. Geburtstag übertragen hat, ist er auf die Kulanz seines Arbeitgebers angewiesen.
Lehnt der Arbeitgeber das jetzt ab, ist es dann leider Pech.
von
Dojii
am 13.08.2020, 09:44
Antwort auf:
Elternzeit Vater alte Regelung
:-)
von
mellomania
am 13.08.2020, 18:11