Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zwei Kinder aber keine zeitgleiche Betreuung

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zwei Kinder aber keine zeitgleiche Betreuung

Ani123

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Mein Cousin hat zwei Kinder (Okt.14/Juni16). Die Große wird seit Okt. 16 Montag und Donnerstag von 9-12 Uhr in der Tagespflegrebetreut. Zwei Tagesmütter mit max. 9 Kinder. Ab Aug. 17 soll sie von 8-14 Uhr betreut werden. Die Kleine wurde ebenfalls in der Tagespflege angemeldet und hat einen Platz für Mittwoch und Freitag ODER Dienstag und Mittwoch bekommen. Laut den Tagesmüttern haben sie in der Gruppe der Großen keinen freien Platz mehr. Befreundete Familie von meinem Cousin hat ebenfalls eine Tochter (Mai 16) und einen Platz in der Gruppe der Großen. Sie bieten an die Tage zu tauschen; die Tagesmütter lehnen das ab. Welche Möglichkeiten hat mein Cousin jetzt doch noch eine Betreuung für beide Kinder an den gleichen Tagen zu bekommen? PS: Dienstags brauchen sie keine Betreuung da mein Cousin dann von zu Hause aus arbeitet und somit die Kinder betreuen kann. Seine Frau möchte/kann nach AG ab Jan.18 wieder TZ in EZ arbeiten. AG möchte nun gerne die Tage wissen wo sie da ist.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie soll sich an die Stadt wenden. Sie hat Anspruch auf Betreeung in dem Umfang, wie sie es zum Arbeiten braucht. Schreiben mit Fristsetzung Liebe Güße NB


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