Liebe Frau Bader!
Folgende Situation:
Ich bin alleinerziehend mit zwei Kindern, 6 und 1,5 Jahre alt. Ich befinde mich in Elternzeit bis nächstes Jahr Oktober.
Ursprünglich wollte Ich wieder arbeiten, da sich jedoch kein Kitaplatz für meinen Sohn fand, musste ich die Elternzeit verlängern und Hartz 4 beantragen.
Nun habe ich einen Tagespflegeplatz gefunden und möchte mein Kind gern dort unterbringen.
Laut zuständiger Behörde steht meinem Sohn ein Platz mit 25 Std. pro Woche rechtlich zu und aufgrund meiner finanziellen Situation muss ich nur das Essensgeld und die Eingewöhnung selbst tragen.
Wenn ich nun dem Amt melde, das mein Kind in Zukunft untergebracht ist und die verlangen das ich arbeite, würde das bedeuten ich könnte höchstens 20 Std. die Woche arbeiten. Mit dem Gehalt könnte ich dann allerdings den Eigenanteil für die Tagespflege nicht zahlen, welcher bei 25 Std. 430 € schwer wäre.
Abgesehen davon befinde ich mich in einer psychischen Krise bzw. bin krank und fühl mich gar nicht fähig meinen Beruf (Heilpädagogin) auszuüben. Habe gerade eine Therapie begonnen und eine stationäre Aufnahme wird beantragt.
Was würden Sie mir raten?
Liebe Grüße
Vronima
von
Vronima
am 10.09.2017, 13:04
Antwort auf:
Kann ich in Hartz4 bleiben trotz Betreuung der Kinder?
Hallo,
Sie müssen dem Jobcenter beides mitteilen:
Die Erkrankung u die Betreuung.
Dann werden Sie wahrscheinlich weiter H IV bekommen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.09.2017
Antwort auf:
Kann ich in Hartz4 bleiben trotz Betreuung der Kinder?
Betreuungskostenübernahme kannst du beim Jugendamt beantragen.
Du kannst auch noch Essenskosten der Kita über Bildung und Teilhabe beim Jobcenter beantragen. Dann zahlst du nur noch 1€/Tag.
Wenn du in deinem Beruf nicht mehr arbeiten kannst aus gesundh. Gründen dann läuft das ggf. über einen Gutachter im JC und dann musst du auch nicht.
von
mf4
am 10.09.2017, 13:36
Antwort auf:
Kann ich in Hartz4 bleiben trotz Betreuung der Kinder?
Hallo,
wenn du krank bist und deinen Beruf gar nicht ausüben könntest, wird dich sicher auch niemand dazu zwingen. Das Amt wird deinen gesundheitlichen Zustand einfach amtsärztlich überprüfen lassen und gut. Wenn du stationär aufgenommen wirst, bist du ohnehin für diese Zeit krankgeschrieben.
Und selbst wenn du 20 Stunden arbeiten könntest, müsstest du evtl. ergänzende Leistungen wie z.B. Wohngeld beantragen.
Hast du aktuell denn noch einen Arbeitgeber? Sonst bist du gar nicht mehr in Elternzeit.
Übrigens ist der Vater der Kinder dir evtl. auch zu Betreuungsunterhalt verpflichtet. Lass dich mal vor Ort beraten. Du brauchst Unterstützung und musst erstmal wieder gesund werden. Das geht vor.
Also, lass dich nicht verrückt machen. Krank schickt dich niemand arbeiten, auch nicht für 20 Stunden.
Ich wünsche dir ganz viel Kraft und hoffe, dass du einen guten Weg aus deiner Lage und die Hilfe findest, die du brauchst.
LG terkey
von
Terkey235
am 10.09.2017, 18:03