Ann-Kathrin89
Guten Tag, ich beabsichtige ab Februar 2023 (VET ist der 03.02) nach dem MuSchu für zwei Jahre in Elternzeit zu gehen und für diese Zeit EG+ zu beantragen. Nach meiner Rechnung würde ich dann bis 03.02.25 EG+ erhalten. Mein Mann wird die ersten 4 Wochen nach der Geburt ganz "normalen" Urlaub nehmen und möchte zu einem späteren Zeitpunkt zwei Monate (voraussichtl. Mai & Juni 2023) auch in EZ gehen. Bei der EG Stelle habe ich die Auskunft erhalten mein Mann könne in diesem Zeitraum Basis-EG bekommen und mein EG+ wird davon nicht berührt (weder die Höhe noch die Dauer). Wenn das so korrekt ist, kann mein Mann dann z.B. weitere zwei Monate EZ mit Basis-EG z.B. im Sommer 2024 erhalten (nach RS mit AG versteht sich). Oder gibt es eine Anzahl an max. Basis-EZ Monaten die er nehmen kann und eine Frist bis wann er diese nehmen muss? Ich wäre über eine Antwort wirklich sehr dankbar! Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen Ann-Kathrin Manz
Hallo, Sie können zusammen 14 Monate Basis Eltern Geld nehmen, von denen jedoch zwei automatisch mit dem Mutterschaftsgeld verrechnet werden. Es bleiben somit 12 Basis Monate oder 24 EG-Plus Monate, die Sie frei verteilen können, er muss jedoch mindestens zwei Monate nehmen. Ihre Ausführung, dass Sie zwei Jahre Elterngeldplus alleine beziehen, ist somit nicht richtig. Liebe Grüße NB
KielSprotte
Ihr habt zusammen 14 Monate Basis- EG, die ihr untereinander aufteilen könnt bzw in EGPlus wandeln könnt. Deine Rechnung ist falsch, da immer mdst 2 Monate Basis mit dem Muschugeld verrechnet werden. Somit könntest du dann noch 10 Monate wandeln und dein Mann 2 Monate Basis EG nehmen. Wenn er 4 Monate nimmt, hast du nur noch 8 bzw 16 Monate zur Verfügung.
Ann-Kathrin89
Hallo Kielsprotte, danke für deine Nachricht. Diese hilft mir leider nicht wirklich weiter. Mir ist klar, dass die 8 Wochen MuSchu nach Geburt bereits meine Anspruchsdauer von EG mindern und ich somit nur noch 20 Monate EG+ bekommen kann. Sorry wenn ich mich hier nicht klar ausgedrückt habe. Viel wichtiger ist aber die Frage wie das ganze bei meinem Mann aussieht. Wenn er z.B. im 5+6 Lebensmonat EZ beantragt erhält er dann Basis-EG ? Und wenn ja wie viele Monate kann er zu einem späteren Zeitpunkt noch beantragen? Er möchte nicht TZ arbeiten, somit kommt EG+ mit TZ für ihn nicht in Frage. Es geht einfach nur darum zu klären ob er während meiner Elternzeit mit EG+ auch mehre Zeiträume EZ nehmen kann und wenn ja wie viele und was er dann bekommt? Basis-EG..? EG+..? Du schreibst ich hätte dann nur noch 8 bzw. 16 Monate Anspruch, das widerspricht allen Auskünften der Elterngeldstelle und allem was ich im Netz gefunden habe. Hier heißt es nämlich immer sein EG hat keine Auswirkungen auf mein EG+ (außer bei Partnerschaftsmonats- Gedöns was für uns irrelevant ist.) Hast du hierzu vielleicht einen Hinweis den du mir schicken könntest wo ich das nachlesen kann? Viele Grüße Ann-Kathrin
Suomi
Wenn Du 2 Monate Basiselterngeld nimmst und danach noch 20 Monate Elterngeldplus, dann bleiben für Deinen Mann noch 2 Monate Basiselterngeld. Elternzeit kann er auch 3 Jahre nehmen, bekommt dann aber eben nur für 2 Monate Geld in Form von Basiselterngeld.
Suomi
Als Ergänzung: euch stehen gemeinsam 14 Monate Basiselterngeld zu davon muss Dein mindestens 2 nehmen.
luvi
Hallo Ann Kathrin, Du und dein Mann könnt zusammen in den ersten 14 Lebensmonaten insgesamt 14 Monate Basis-EG beziehen. Wie viele Monate jeder von euch nimmt, bleibt euch überlassen, nur die Monate mit Mutterschutz werden der Mutter zugerechnet. Wenn die Geburt zum ET stattfindet, bekommst du EG+ nicht bis zum 2. Geburtstag, sondern nur bis zum 22 LM. Der Vater kann nicht im Sommer 2024 Basis EG erhalten, da das Kind dann schon älter als 14 Monate ist. Außerdem habt ihr beide zusammen nur 14 Monate Basis EG. Nimmt der Mann 4 Monate, hast du nur noch 10 Basis EG Monate. LG luvi
Ann-Kathrin89
Vielen lieben Dank an euch beide, jetzt hab ich es verstanden! :)
Ani123
Ihr Mann kann bis zum 14. Lebensmonat Basis-EG beziehen. EG+auch über den Zeitraum hinaus, insofern das spätestens ab dem 14. Lebensmonat genommen wird. EG wird in Lebensmonaten gezahlt. Wenn er anfangs 4 Wochen Urlaub nimmt kann es passieren, dass das nicht mit dem ET übereinstimmt. Z. B. hat er Urlaub ab ET beantragt und das Kind kommt eher. Dann würde es Tage ohne Urlaub geben wo ihr Mann arbeiten müsste. Andersherum wenn das Kind später als ET kommt. Dann wäre er nicht vier Wochen mit Kind zu Hause. Es kommt drauf ab was er beim AG beantragt und ob dieser evtl. 4 Wochen Urlaub ab dem Tag nach ET zustimmt. Der Tag nach ET sollte reichen, da ihm am Tag der Geburt 1 Tag Sonderurlaub zusteht. Nimnt er für den Tag regulär Urlaub gilt dieser zeitgleich mit Sonderurlaub. Da eine Geburt sich über zwei oder mehr Tage ziehen kann (z. B. von 14-01:00 Uhr) wäre er evtl. 2 Tage nicht bei der Arbeit. Nur für den Tag der Geburt bekommt er Sonderurlaub. Den Tag davor muss er arbeiten, außer er hat Urlaub oder nimmt Überstunden frei. Vielleicht gibt es andere Väter im Unternehmen und er kann erfahren wie es dort gehandhabt wurde. Warum nimmt er nicht 1 Monat EZ ab Geburt? Dann wäre er sicher die ersten 4 Wochen nach der Geburt zu Hause. Den Urlaub könnte er zu einem anderen Zeitpunkt nehmen. Bedenken Sie, dass der ET so fallen kann, dass der Mutterschutz länger als 2 Monate ist (z. B. bei Geburt nach ET). Wenn das der Fall ist bricht der 3. Lebensmonat an und somit auch der 3. Monat Basis-EG. Zeitgleich kürzt das die Monate für Anspruch auf EG+. Dagegen etwas machen kann man nicht, da Mutterschutz vor EG steht. Rechnung: - 2 Monate Mutterschutz/ Basis-EG= es bleiben 10 Monate Basis-EG bzw. 20 Monate EG+. Das sind 22 Monate Bezug von EG. - 3 Monate Mutterschutz/ Basis-EG= es bleiben 9 Monate Basis-EG bzw. 18 Monate EG+. Das sind 20 Monate Bezug von EG. Insgesamt stehen ihnen 14 Monate Basis-EG, wovon ein Elternteil mind. 2 Monate nehmen muss, aber nur 12 Monate nehmen darf. Ihrem Mann bleiben nach o. g. Rechnung 2 Monate Basis-EG. Jeden Monat den er zusätzlich Basis-EG bezieht wird ihnen im Bezug abgezogen. 1 Monat Basis-EG entspricht 2 Monate EG+. EG und EZ sind zwei verschiedene Sachen. Dass sie sich für 2 Jahre festlegen, EZ nehmen, hat viele Vorteile für sie, wie z. B. Verlängerung um das 3. Jahr ohne Zustimmung des AG. TZ in EZ können sie bis zu 32 Wochenstunden arbeiten, was evtl. irgendwann für sie relevant ist. Während des Bezuges wird Gehalt auf EG angerechnet. Allerdings besteht ab dem 1. Geburtstag des Kindes sich das restliche EG als Einmalzahlung auszahlen zu lassen. Das wäre eine gute Option um die Anrechnung zu umgehen wenn die Arbeit wieder aufgenommen wird (unabhängig von mit oder ohne EZ). Die EG-Stelle weiß auch nicht alles. Eine Person weiß dort mehr wie die andere. Es kann sein, dass wenn sie da nochmal anrufen und mit einer anderen Person sprechen noch mehr erfahren als bis jetzt. Dass wenn ihr Mann mehr als 2 Monate Basis-EG bezieht und ihr EG+ davon unberührt bleibt stimmt nicht.
Mima10
Es ist anders herum. Der Mutterschutz kann bis in den dritten Lebensmonat laufen, wenn das Kind VOR dem berechnem ET geboren wird, da dann noch der Rest des vorgeburtlichem Mutterschutz an die 8 Wochen drangehängt wird.
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