Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Mai 2010 in Elternzeit und habe bei meinem AG Elternzeit für 2 Jahre beantragt. Nun würde ich aber gern nach dem ersten Jahr Elternzeit wieder arbeiten gehen, wenn machbar auf 400 Euro Basis, am WE wenn mein Mann auf die Kleine aufpassen kann. Wenn in einem Betrieb eine Anstellung auf 400 Euro Basis nicht möglich ist (Wohnortnaher Einsatz, Betreuungsmöglichkeiten des Kindes, wie oben beschrieben, etc.) muss ein AG dann allen 400 Euro Jobs zustimmen oder kann er auch welche ausschließen? Unter welchen Bedingungen kann er 400 Jobs ausschließen? Z.B. Konkurrenzunternehmen (z.B. im Einzelhandel)? Kann man gegen die Ablehnung Wiederspruch einlegen? Vielen Dank für Ihre Mühe! MfG Kerstin und Naemi
Hallo, er kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen, zB bei einem Mitbewerber Liebe Grüsse, NB
peekaboo
Im einzelhandel bin ich mir nicht sicher, ob er ablehnen darf...
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