juliane-marie
Hallo Frau Bader, ich brauche dringend Ihre Beratung (bzw. gern auch von jmd. Anderem, wenn jmd. es wirklich weiß): Ich arbeite in Teilzeit - 20 Stunden/Woche - so lautet mein grundsätzlicher Arbeitsvertrag. Nun haben wir von Januar - April 2020 einen BEFRISTETEN ZUSATZ zum Arbeitsvertrag aufgenommen, dass ich nur in der Zeit 26 Stunden/Woche arbeite - und entsprechend mehr bezahlt werde. Ab Mai gilt dann also wieder mein alter Vertrag mit den 20 Stunden. Nun bin ich aber seit Mai im Mutterschutz. Wie berechnet sich nun mein Mutterschaftsgeld? Wenn wir die letzten 3 Monat zugrunde legen - dann sind das die Monate, wo ich mehr gearbeitet habe und mehr verdient habe (auch wenn dies nur befristet war). Wie ist die Rechtsgrundlage? Welches Gehalt ist maßgeblich für das Mutterschaftsgeld? Brauche ganz dringend eine korrekte Auskunft. Ganz lieben Dank!!!!! Sie helfen mir damit sehr!!!
Hallo, das MG soll entfallenden Lohn ersetzen - keine Vorteile schaffen. Sie hätten ohne Schutzfrist ja auch nur die 20 Stunden. Liebe Grüße NB
Felica
Nach dem dann gültigen Vertrag, also 20 std.
juliane-marie
Ja aber warum? Gem. § 20 MuschG ist das Durchschnittsgehalt der letzten 3 Monate maßgeblich - und das war ja das Gehalt nach den 26 Stunden.
mellomania
das mit den 3 monaten gilt bei dauerhaft schwankenden löhnen. du wirst so weiterbezahlt, wie du geld erhalten würdest, würdest du arbeiten. da der 20er wieder gilt, wird auch so bezahlt. wäre dein 26er weitergelaufen, hättest du das bekommen.
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