Frage: zusammen ziehen und Hartz4

Hallo Frau Bader! Ich bin im Oktober 1 Jahr mit meinem Freund zusammen. Er ist der Papa von meiner Kleinsten. Mein Großer ist von einem anderen Erzeuger...! Ich beziehe mit den beiden Kids (leider) Hartz4, Kindergeld & UVG (für meinen Sohn) und nun die 2 Jahre Erziehungsgeld. Mein Freund ist Zeitarbeiter, weil er nix festes im Moment findet und er verdient nicht wirklich gut das es für 4 Personen reichen würde... Was wäre wenn wir nun zusammen ziehen würden?? Müsste er da für uns alle 4 aufkommen oder würde ich noch einen geringen Hartz4 Betrag bekommen? Denn das Geld was wir mit Kindergeld, UVG von meinem Sohn und Erziehungsgeld und seinem Lohn pro Monat hätten, würde nicht wirklich reichen um Miete, Strom, Telefon, Auto (ist er drauf angewiesen, da Arbeit in anderer Stadt) und so zu bezahlen, geschweige um 4 Personen durch den Monat zu bringen...! Ich kenne mich damit leider nicht aus und hoffe, Sie können mir helfen!!! :-( LG Kim mit Kay (fast 3 J.) und Zoè (5 Wochen)

Mitglied inaktiv - 26.08.2006, 01:02



Antwort auf: zusammen ziehen und Hartz4

Hallo, bei allen berechnungen wird er mit seinem gehalt hinzugerechnet. Sie müssen es also bei allen Stellen, bei denen Leistungen bezogen werden, mitteilen. Wenn dann die Einkommensgrenzen überschritten werden, erhalten Sie möglicherweise weniger. Gruß, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.08.2006



Antwort auf: zusammen ziehen und Hartz4

Und was für Vorteile UND Nachteile hätte eine eventuelle Ehe?? LG

Mitglied inaktiv - 26.08.2006, 01:03



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