Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zukunft nach elternzeit

Frage: Zukunft nach elternzeit

Hürem

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Hallo Frau Bader, Erstmal Danke, dass Sie uns immer so gut beraten. Ich habe heute folgendes Anliegen. Am 1.4. endet meine Elternzeit. Ich habe davor bei meinem Arbeitgeber in zwei Standorten gearbeitet. Jeweils 10 Stunden. Und das seit Jahren. Jetzt hatte ich ein vorgespräch bzgl wiederanfang..der teamleiter von Standort A sagte, das er kein Bedarf hat. Teamleiter Standort B will mich nur die 10 Stunden von vor Elternzeit wieder einsetzen Über diese Lage bin ich natürlich nicht glücklich. Ich vermute sowieso das auf lang oder kurz ich gekündigt werde, da ich alterstechnisch auch nicht mehr passe (fitnessstudio, ich ü40) Was wären meine Optionen? A. Auflösungsvertrag anbieten u Abfindung erfragen? B. Selbst kündigen? Wie sieht es mit Arbeitslosengeld aus? C. Betriebsrat einschalten?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, ihr Arbeitgeber muss Ihnen den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz anbieten. Ob er Bedarf hat oder nicht kann nicht Ihr Problem sein. Kündigen würde ich auf keinen Fall. Er kann Ihnen problemlos kündigen, wenn er weniger als zehn Arbeitnehmer hat. Liebe Grüße NB


Felica

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Nicht selbst kündigen. Das Teamleiter A sagt kein Bedarf ist nicht dein Problem. Er ist auch nicht dein AG. Ist dem ja sicherlich auch untergeordnet. Mein Rat, ruf mal den AG selbst an und frag nach. Du wärst etwas verwundert denn deine EZ würde enden und wüsstest nun nach der Aussage nicht was kommt. Dein AG ist verpflichtet dir genau das zu bieten was in deinem Vertrag steht und du dieses einzuhalten. Kann der AG das nicht, kann er dich frühstens am ersten Arbeitstag kündigen, muss dich aber solange bezahlen bis diese durch ist. Solltest du Kündigungsschutzklage einreichen, wozu ich rate, stehen die Chancen gut das bei einem Vergleich der am wahrscheinlichsten ist, wenigstens ein nettes Sümmchen bei rum kommt. Davon ab ist es so, wenn du dich da mit dem Arbeitsamt kurz schließt, eine Sperre dann unwahrscheinlich ist. Die droht aber wenn du selbst kündigst oder mittels Aufhebung doch abfinden lässt.


cube

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Was steht in deinem Vertrag? Sind diese 20 Std. fix im Angestelltenverhältnis oder sind bis zu 20 Std (oder jeweils bis zu 10 Std/Standort)? je nach dem, was im vertrag steht, kann der Leiter von Studio A nicht einfach sagen "habe keinen Bedarf". Wenn dort 10 Std. vereinbart sind, muss er dich entweder einsetzen oder dir fristgerecht kündigen. Das Gleiche gilt natürlich, wenn vertraglich 20 Std/Woche fest vereinbart sind - dann musst du eben 20 Std. eingesetzt werden oder aber für x Std. bei vollem Gehalt freigestellt. Dach der EZ hast du einfach Anspruch auf deinen alten Vertrag. Kann der AG diesen nicht mehr erfüllen, muss er dir kündigen. Die Kündigung muss allerdings begründet sein - und als Grund kann nicht gelten, dass er während deiner EZ eine andere Trainerin eingestellt hat und diese lieber behalten möchte. Und dein Alter schon gar nicht. Hast du Vertraglich Anspruch auf die 20 Std. musst du gar nichts machen, außer deine Arbeitskraft anbieten. Klappt das nicht, schalte den Betriebsrat ein. Auf keine Fall kündigst du bitte selbst! Dazu besteht kein Anlass und du würdest dich selbst in die schlechteste aller Positionen bringen (arbeitslos, 3 Monate Sperre ALG wegen Eigenkündigung).


Car.78

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Ihr habt nen Betriebsrat im Fitnessstudio? Alle Achtung! Eine Abfindung ist ja wohl der nächste Witz. An was für eine Summe dachtest Du da bei einem 450€ Job?


cube

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Woher weißt du, dass es ein 450-Euro-Job ist? Als Trainerin mit Lizenz kann sie sehr wohl mit 20 Std. in den Midi-Job-Bereich fallen. Und ja, ungewöhnlich aber nicht unmöglich: man kann auch als Fitnesskette einen Betriebsrat haben. Warum denn Abfindung = Witz? Wenn sie ihr kündigen wollen, aber eigentlich nicht dürfen, kann sie auch bei einem Mini-Job nach einer Abfindung fragen. Bei dir hört es sich so an, als wenn du ihr unterstellst, nicht die Wahrheit zu sagen bzw. 450-Euro-Jobs sind anscheinend keine richtige Arbeit bei der man irgendetwas verlangen dürfte? Sehr hilfreich ....


Hürem

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Ich hab kein 450euro Vertrag.


cube

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Der AG ist genau so an seinen Vertrag gebunden wie du im Zweifelsfall ja auch. Hast du vertraglich ein Recht auf 20 Std, kann er die nicht einfach streichen. Es sei denn, dein Vertrag lautet auf "bis zu 20 Std." - dann kann er eben mit der Begründung, es wäre eben gerade nicht so viel zu tun, kürzen. Wenn ihr einen Betriebsrat habt, sprich mit diesem! Auf keinen Fall selbst kündigen! Das musst du auch gar nicht - du kannst und willst arbeiten. Stellt der AG sich weiterhin quer, kann er dir natürlich gerne eine Abfindung anbieten, damit du einem Aufhebungsvertrag zustimmst. Aber du musst definitiv nicht kündigen oder einen Aufhebungs-Vertrag unterschreiben, wenn du nicht willst.


Felica

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Keine Ahnung in welchem Zeitalter du lebst, aber mit einem 20 Std Vertrag kann man gar nicht mehr im Minijob-Bereich sein. Außer es ist einer der wenigen Jobs die nicht unter Mindeststundenlohn fallen oder der AG nimmt es nicht so genau mit den Gesetzen.


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