Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zu welchem Zeitpunkt kann ich die bestehende Elternzeit/TZ-Arbeit in EZ beenden?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zu welchem Zeitpunkt kann ich die bestehende Elternzeit/TZ-Arbeit in EZ beenden?

Erbsenmaus

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Hallo Frau Bader, Ich arbeite zur Zeit Teilzeit in Elternzeit (Bis Ende 2017 beantragt/genehmigt). Am 15.12.16 beginnt bei mir ein neuer Mutterschutz. Aus 2016 habe ich noch 2 Tage Urlaub, die ich vor dem neuen MuSchu nehme. Den 2017er Urlaubsanspruch aus dem Mutterschutz 2017 SOLL ich von Seiten meines Arbeitgebers noch im Dez. 2016 nehmen. Somit wäre mein letzter Arbeitstag (TZ in EZ) der 30.11.2016. Kann ich somit meine bestehende Elternzeit und somit den TZ in EZ-Vertrag vorzeitig zum 01.12.16 beenden? Ab 01.12.16 bin ich ja dann im Urlaub bis zum Beginn des neuen Mutterschutzes am 15.12.16. Muss ich noch irgend etwas weiter beachten? Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich bereits vorab sehr herzlich!!! Beste GrüSse Erbsenmaus


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da der AG zustimmt geht das - ist für Sie sogar positiv, da sich das EG erhöht (wenn es von der Höhe her was ausmacht) Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Hallo, die Beendigung ist erst zum Zeitpunkt des Eintrittes des Mutterschutzes möglich. Alles andere nur mit Zustimmung des Arbeitgebers - wenn er also "ok" sagt, könnte man die Elternzeit auch zum 30.11.2016 beenden. Wird er aber kaum, da er ja dann das Vollzeit gehalt für diese Zeit zahlen müsste.


Sternenschnuppe

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So verstehe ich den Text. Dann geht das auch.


Behnke

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Ja, das geht mit Zustimmung des AG, die hier ja gegeben scheint. Zu beachten wäre, ob dies noch alter Vollzeiturlaub oder Teilzeiturlaub ist, er wird entsprechend bezahlt und hat evtl. Auswirkungen auf das Elterngeld.


Mitglied inaktiv

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Den Teilzeit-Urlaub würde ich innerhalb der Teilzeit-Elternzeit nehmen. Den in diesen Bereich gehört er ja. Denn Vollzeit-Urlaub aus der Zeit vom 1ten Kind und den welchen Du im neuen Mutterschutz von Kind 2 erwirbst KANNST Du nehmen bevor Du in den neuen Mutterschutz nimmst. Dann musst Du, mit Zustimmung des AG vorher die Elternzeit beenden. Rechnet es so aus das es mit dem neuen Mutterschutz passt. Allerdings musst Du ihn nicht nehmen, schon mal gar nicht den Anspruch den du erst 2017 erwirbst, sondern kannst ihn auch erst nach der Elternzeit von Kind 2 nehmen. Für das Elterngeld dürfte das keine Rolle spielen, da ich bezweifel das Du Urlaub bis in den November bekommst. Und meines Wissens nach wird der Monat Dezember komplett eh ausgeklammert für die Berechnung von dem neuen Elterngeld da dort ja bereits dein neuer Mutterschutz beginnt.


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