Mitglied inaktiv
Hallo Fr Bader, Bin sehr verzweifelt habe schon viele gefragt und keiner konnte mir helfen. Meine Sachlage: mein Sohn ist am 19.1.2009 geboren ich habe fälschlicherweise elternzeit bis zum 30.3.2012 beim Arbeitgeber beantragt da ich den Mutterschutz nicht mitgerchnet habe. Habe mit meiner Krankenkasse Tel. Und sie sagt ich bin ab den 19.01.2012 dann nicht versichert wenn ich keine Bezüge bekomme da mein Arbeitgeber auf denn 30.3.2012 besteht. Was soll ich tun???? Ich bin auch wieder schwanger der Mutterschutz beginnt aber erst am 27.02.2012. Was kann ich tun????? Lg janin
Hallo, die Ez geht gesetzlich bis längstens dem Tag vor dem 3. geb., egakl. was Sie in den Antrag geschrieben haben. Also kurz dem AG mitteilen, dass Sie gemäß der gesetzl. Vorgaben wieder am 3. Geb. kommen. Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Ich kann verstehen, dass der AG auf den 30.03. besteht. Dann hat er nämlich mit dem Mutterschaftsgeld nix zu tun. Kämst du am 19.1 wieder arbeiten, und das auch nur bis zum 27.02., dann hätte er eine Mitarbeiterin, die nicht voll einsetzbar ist (kein Vorwurf an dich!), deren Gehaltsabrechnung mehr Mühe macht (weil nur du im Jan und Feb nur teilweise arbeitest) und für deren Mutterschutz auch noch Urlaub gewähren muss. Ich vermute, du kannst auf den 19.1. bestehen, weil das Gesetz nicht mehr als 3 Jahre Elternzeit her gibt. (bin aber gespannt, was Frau Bader dazu sagt!) Gruß Sabine
Clea
Hallo! Kann mir nicht vorstellen, dass dein AG auf eine Verlängerung der Elternzeit bestehen darf, da das das Gesetz gar nicht her gibt. Da spielt dann sicherlich auch der falsche Antrag keine Rolle. Würdest du am 19.01. denn wieder bis zum Mutterschutz arbeiten gehen wollen?
Mitglied inaktiv
Hallo ja ich möchte schon wieder Arbeiten gehen. Das habe ich ihm auch schon mitgeteilt. Lg
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