miez_85
Sehr geehrte Frau Bader Ich habe heute 2 Schreiben des Jobcenters Bremen bekommen, woraus hervorgeht, das sowohl ich, als auch mein Lebensgefährte und unsere Kinder vom 01.03.2012 bis 31.03.2012 insgesamt 851,48 Euro Leistungen zu unrecht gezahlt wurden. Mein Lebensgefährte nahm am 01.03.2012 eine Arbeitstätigkeit auf (Gehalt 1177,38 Euro). Seinen Arbeitsvertrag bekam er erst am 05.03.2012 ausgehändigt, ich habe ihn dann aber umgehend beim Jobcenter eingereicht. Außerdem teielte ich dem Jobcenter mit, das die Auszahlung des 1. Gehaltes erst am 30.03.2012 erfolgt, wir also im März auf die Leistungen des Jobcenters noch angewiesen waren. Ich habe also alles umgehend dem Jobcentet mitgeteilt und eingereicht und wir sollen jetzt 851,48 Euro zurückzahlen? Müssen wir diese wirklich zurückzahlen oder war die Zahlung gerechtfertigt, da mein Lebensgefährte ja erst am 30.03.2012 sein 1. Gehalt ausgezahlt bekam und wir somit im Monat März noch auf diese Leistungen angewiesen waren? lg
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise und fragen Sie allgemeiner. Liebe Grüße, NB
Lina_100
Das Gehalt hat er aber für März erhalten. Es handelt sich nur um eine Verschiebung des Zahlungszeitpunktes, es liegt also wohl eine Überzahlung vor.
miez_85
Das Gehalt was er am 30.01.2012 ausgezahlt bekommen hat dient nun ja zur Kostendeckung für April 2012. Sprich würden wir dir Rückzahlung mal angenommen nun im ganzen Leisten, blieben abzgl. der Teilmietzahlung, die wir noch aufbringen müssen grade mal 100 Euro davon übrig um den Monat April zu beschreiten und das soll Rechtens sein??? Gehalt wird nun mal nicht im Vorraus bezahlt, soll man jetzt bestraft werden, wenn man arbeiten geht? Kann mir echt net vorstellen, das dies nun alles so legitim sein soll.
arlett1978
Hätte er das Geld am 1.4. bekommen, hätten sie nichts zurückverlangt. So hat er aber Einnahmen im Monat März gehabt, so gilt die Alg II Zahlung als Darlehen, was nun zurückgezahlt werden muss. Ihr könnt das aber in Raten abzahlen. Es ist klar, dass man das nicht mit einmal zahlen kann, es sei denn, man hat Gespartes und das musst du zur Not an eidesstatt versichern, dass ihr keins habt.
arlett1978
Widerspruch zu erheben und ggf. zu klagen.
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