Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zieht SS in Bewerbung Alg1-Sperre nach sich?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Zieht SS in Bewerbung Alg1-Sperre nach sich?

PPIA

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Liebe Frau Bader, liebe Mitlesende, ich habe vor einiger Zeit folgende Frage im Forum gestellt, die ich der Einfachheit halber hier verlinke: http://www.rund-ums-baby.de/recht/Bewerbung-und-Sanktion_161502.htm Nun steht in den Fachlichen Weisungen vom 30.3.17 für § 10 SGB II Punkt 10.6: "Bei Schwangeren sind jedoch folgende Vorgaben des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) zu beachten:... • Anzeige-/Mitteilungspflichten, § 5 Abs. 1 MuSchG Werdenden Mütter steht es frei, eine Schwangerschaft mitzuteilen, gleiches gilt für eine Bewerbung um einen Arbeitsplatz, ggf. ist dies mit einem Verzicht auf Schutzmaßnahmen oder Eintreten von Nachteilen verbunden." Bedeutet das, es steht mir frei zu lügen, hingegen die Wahrheit in der schriftlichen Bewerbung zu erwähnen, kann mit einer Sperre belegt werden? Oder ist diese Weisung auf das SGB III nicht übetragbar? Oder liegt es trotz Weisung im Ermessensspielraum der SB? Und an die lieben Mitleser: auch wenn ich in der Bewerbung angeben möchte, dass ich schwanger bin, bitte nicht gleich schlussfolgern. Im Zweifel für den Angeklagten ;-) Herzlichen Dank und liebe Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, für mich klingt das so, als obSie gar keine Lust haben, sich eine neue Tätigkeit zu suchen, sondern bis zu Beginn des Mutterschutzes von Arbeitslosengeld 1 leben möchten. sie sind verpflichtet, alles zu tun, um eine neue Tätigkeit zu finden. Wenn Sie in die Bewerbung schon hineinschreiben, dass Sie schwanger sind,minder dass Ihre Chancen sicher extrem und deshalb halte ich es nicht für zulässig. Liebe Grüße NB


PPIA

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Liebe Frau Bader, ich danke für Ihre Antwort und schade, dass dieser Eindruck bei Ihnen entstanden ist. Ich arbeite gerne in meinen Beruf. Von meinem alg1 von ca. 400 Euro kann ich gar nicht alleine leben, meine selbständige Tätigkeit werde ich bis deutlich nach Mutterschutzfrist ausführen. Mir war klar, dass es meine Chancen mindert, aber ich finde es auch anstrengend, auf eigene Kosten zu Bewerbungsgesprächen zu fahren, wo Chefärzte sich an der Grenze zur Cholerik ärgern, wenn sie merken, was Sache ist und man Ihnen Ihre wertvolle Zeit gestohlen hat. Noch schönere Arbeitssituation, wenn sie es erst später wissen. Es gibt in meinem Bereich eben Arbeitsstellen an Kliniken und andere, bei denen es nicht so schlimm läuft.


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