Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Bewerbung statt Rückkehrrecht aus Elternzeit

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Bewerbung statt Rückkehrrecht aus Elternzeit

Mamax3

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Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite befristet in einem großen Konzern bzw. befinde mich derzeit in Elternzeit und möchte bald zurückkehren. Mein Vertrag läuft dann theoretisch noch 1 Jahr und ein paar Monate. Das ich nicht auf meine alte Stelle zurückkehren kann, wurde mir bereits vor dem Mutterschutz mitgeteilt. Nun wurde ich jedoch von HR zunächst kontaktiert und gefragt, ob ich nicht den Arbeitgeber wechseln möchte und dann aufgefordert mich intern neu zu bewerben. Ist es zulässig, dass hier eine Neubewerbung mit dem kompletten Bewerbungsprozess und neuem Arbeitsvertrag verlangt wird (vorausgesetzt ich bekomme die Stelle überhaupt), statt mir entsprechend mit dem Rückkehrrecht eine gleichwertige Arbeitsstelle gemäß Weisungsrecht zuzuweisen? Die neue Stelle wäre auch nur für etwa für die selbe Zeit von ca. 1,5 Jahren erneut befristet. Welche Nachteile könnten darüber hinaus für mich damit verbunden sein? Vielen Dank für Ihre Hilfe.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, solange der Vertrag läuft, haben Sie Anspruch auf den alten oder einen vergleichbaren Arbeitsplatz. Anders sieht es zum Ende des Vertrages aus. Liebe Grüße NB


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