Mamax3
Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite befristet in einem großen Konzern bzw. befinde mich derzeit in Elternzeit und möchte bald zurückkehren. Mein Vertrag läuft dann theoretisch noch 1 Jahr und ein paar Monate. Das ich nicht auf meine alte Stelle zurückkehren kann, wurde mir bereits vor dem Mutterschutz mitgeteilt. Nun wurde ich jedoch von HR zunächst kontaktiert und gefragt, ob ich nicht den Arbeitgeber wechseln möchte und dann aufgefordert mich intern neu zu bewerben. Ist es zulässig, dass hier eine Neubewerbung mit dem kompletten Bewerbungsprozess und neuem Arbeitsvertrag verlangt wird (vorausgesetzt ich bekomme die Stelle überhaupt), statt mir entsprechend mit dem Rückkehrrecht eine gleichwertige Arbeitsstelle gemäß Weisungsrecht zuzuweisen? Die neue Stelle wäre auch nur für etwa für die selbe Zeit von ca. 1,5 Jahren erneut befristet. Welche Nachteile könnten darüber hinaus für mich damit verbunden sein? Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Ist unten beantwortet!
Ani123
Kehren sie mit der gleichen Stundenanzahl zurück? Wenn ja muss ihr Arbeitgeber ihnen eine Stelle anbieten zu gleichen Konditionen. Sind in ihrem Vertrag Arbeitszeiten festgeschrieben? Wenn ja haben sie Anspruch darauf. Wenn nein kann er die Arbeitszeiten abändern und sie müssen sich danach richten. Bei interner Bewerbung kann genau das Gleiche wie bei externer gefordert werden. Würden sie eine interne neue Stelle bekommen würden deren Konditionen gelten. Sollte es zum internen Wechsel kommen müssen sie berücksichtigen, dass sie ihren jetzigen Vertrag kündigen bzw. aufheben lassen müssen. Nicht vergessen, denn sie können nicht zwei Stellen zeitgleich ausüben. Beim externen Wechsel müssen sie fristgerecht kündigen oder er einem Aufhebungsvertrag zustimmen. Warum sind die Stellen in dem Betrieb zeitlich begrenzt?
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