Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Zeitpunkt Wiedereinstieg Teilzeit bei Elterngeld Plus

Frage: Zeitpunkt Wiedereinstieg Teilzeit bei Elterngeld Plus

SaLue79

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Liebe Frau Bader, Mein Mann und ich möchten ab August beide auf 25 Stunden in Teilzeit arbeiten und dabei Elterngeld Plus (inklusive Bonusmonate) in Anspruch nehmen. Der Geburtstag unseres Sohnes war der 19.9.17. Derzeit beziehe ich noch bis zum 18.6. das Basis-Elterngeld, gefolgt von einem knappen Monat Resturlaub ohne Bezüge. Mein Mann wird vom 19.6. bis 18.7. einen Monat Basis-Elterngeld beziehen. Müssen wir uns nun beim Wechsel auf die Teilzeit zwingend wieder an die Lebensmonate halten (sprich Start nur zum 19.7. möglich) oder können wir auch erst zum Monatsbeginn am 1.8. starten? Wirkt sich dies negativ auf die zu erhaltenden Elterngeld Plus Leistungen aus? Vielen Dank und freundliche Grüße, SaLue


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ihr Mann muss zwei normale Elternzeit- Monate nehmen, um das Elterngeld zu erhalten. 2. Sie müssen keine identischen Monate nehmen, wenn die Lebensmonatszeiten in der Elternzeit abgedeckt ist. Um es an einem Beispiel zu verdeutlichen: Sie nehmen Elternzeit vom 1. Januar bis 1. Juni, darin sind die Lebensmonate vom 5. Januar bis 5. Februar und vom 5. März bis 5. April enthalten. Ansonsten muss es Tag genau sein. Ansonsten erhalten Sie kann Elterngeld. Liebe Grüße NB


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