Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld/ lückenloser Wiedereinstieg

Frage: Elterngeld/ lückenloser Wiedereinstieg

Glueck.No2

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Sehr geehrte Fr. Bader, ich gehe an 11.7. in MuSchu. Der voraussichtlich ET ist der 22.08.20. Ich beantrage 2 Jahre ET und möchte nach 1 Jahr meine TZ-Stelle weiterführen. Um lückenlos von Elterngeld auf Gehalt umzusteigen muss ich ab 01.08.2021 oder 23.08.21 bzw. 01.09.2021 meinen Arbeitsbeginn angeben? Ich Frage mich ob mir dann etwas vom Elterngeld abgezogen werden kann. Mfg St. B.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie bekommen 12 Mo. ab Geburt (unter Anrechnung Mutterschaftsgeld) Elterngeld, wenn Sie Basis-Eg beantragt haben. Lieeb Grüße NB


Happily

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Ich glaube, der Arbeitsbeginn müsste der erste Geburtstag deines Kindes sein.


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