Hallo, ich arbeite seit mehr als 4 Jahren für eine zeitarbeitsfirma.
Bin jetzt 10 ssw.
Habe nun ein paar Fragen:
1. habe 28 Tage Urlaub wie viele Tage stehen mir bis zum Mutterschutz zu, würde den Urlaub gerne davor nehmen.
2. mein Arzt möchte mir ein beschäftigungsverbot ausstellen. Wie ist das mit dem Geld? Bekomme einen Stundenlohn, Zuschlag für den Einsatz, Lebenshaltungskosten und Fahrgeld welches nicht versteuert wird.
Bekomm ich dies, bis auf die Fahrtkosten, weiterhin? Möchte keinen Verlust durch die BV haben. Oder wird die Differenz der letzten 3 Monate berechnet?
3. wer zählt bei beschäftigungsverbot? Der Arbeitgeber? Von wem bekommt dieser das Geld?
Vielen dank für ihre Antwort und hilfe
von
mädimausi
am 04.11.2012, 16:03
Antwort auf:
Zeitarbeit Beschaftigungsverbot
Hallo,
1. Man muss dabei folgendes unterscheiden:
im BV und Mutterschutz erhält man ganz normale Urlaubsansprüche, im EU keine. Wenn man vor dem Mutterschutz krank war oder ein BV hatte, hat man auch Urlaubsansprüche.
In dem Jahr, in dem man teilweise noch arbeitet /im Mutterschutz ist, hat man anteilig für die Monate Urlaubsanspruch, die ganz gearbeitet wurde- eine tageweise Abrechnung für den jeweiligen Monat gibt es also nicht.
Anspruch besteht aber nur auf volle Monate. Das heißt: für jeden vollen Kalendermonat, den der AN Elternzeit genommen hat, wird der Urlaubsanspruch um je 1/12 gekürzt.
Den Urlaub, der vor dem EU entsteht, darf man grundsätzlich nach dem EU nehmen. Das bedeutet im Jahr direkt danach und noch im Folgejahr.
Vor dem EU nur dann, wenn er in dem Jahr angefallen ist.
Bsp: Der Mutterschutz beginnt Mitte Dezember, dann hat man ja für das neue Jahr im Januar Urlaubsansprüche (1/12). Den kann man nicht im alten Jahr nehmen.
Auszahlung ist nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses möglich, sonst muss man den Urlaub aufsparen.
2. Sie bekommen den durchschnittlichen Lohn der letzten drei Monate
3. Sie bekommen das Geld vom Arbeitgeber, der bekommt es von der Krankenkasse zurück.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.11.2012
Antwort auf:
Zeitarbeit Beschaftigungsverbot
Hallo, hatte das gleiche Problem. War bei einer Firma eingesetzt die drei Schichten hatte und Akkordzuschläge! Hatte vor der Schwangerschaft monatlich so 1300 euro Netto. Hatte direkt nach bekannt werden der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen! Da wir auch keine grosse Ahnung hatten hatten wir uns im Internet informiert! Undda steht das du das gleich Geld bekommen musst wie vor der SS! Meine Firma war so dreistund hatte mir den ersten Lohn nur mit 800 Euro berechnet!!! Da haben wirdann nochmal alles ausgedruckt und der Firma vorgelegt! Da steht drin das du keine Finanziellen Nachteile haben darfst! Waren sogar selber verwundert das mir noch die Nachtschicht und Akkordzuschläge zu standen! Wie das mit dem Fahrgeld aussieht weiß ich nicht. Aber kontrolliere deine Lohnabrechnung genau!! Leihfimen können echt mies sein, so nach dem Motto, man kanns ja mal versuchen, fällt eh keinem auf!!! Und der Urlaub läuft glaub ich normal weiter und den kannst du dann nach deiner Elternzeit nehmen!
von
Nicole30
am 04.11.2012, 22:02